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Baupublikation

4.9.2010 - Abbruch Gartenpavillon, Neubau Atelierhaus, Hohle Gasse 26, Spiegel

 

Gesuchsteller: Ursina Sager-Huber und Henri Huber, Hohle Gasse 26, 3095 Spiegel

Projektverfasser: Rykart Architekten AG, Feldstrasse 30, 3073 Gümligen

Ort: Hohle Gasse 26, 3095 Spiegel

Parzellen: 2872, 6125

Bauvorhaben: Abbruch Gartenpavillon, Neubau Atelierhaus

Nutzungszone: Wohnzone W

Bauklasse: I

Ausnahme: Unterschreitung Gebäudeabstand gem. Art. 67 BauR

Gewässerschutz: Anschluss des Schmutzwassers an die bestehenden Abwasseranlagen mit Anschluss an die ARA. Das Regenwasser wird in das bestehende Biotop eingeleitet.

Gewässerschutzzone B.

Einsprachefrist: bis und mit 4. Oktober 2010 (Poststempel)

Öffentliche Auflage:

Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten (Mo - Fr, 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Köniz, den 31. August 2010

Bauinspektorat Köniz

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