Gesuchsteller: Küng AG Bern, Weyermannstrasse 28, 3008 Bern
Projektverfasser: Neonwidmer AG, Weidenweg 18, 4147 Aesch
Ort: Freiburgstrasse 526, 3172 Niederwangen
Parzelle: 1836
Bauvorhaben: Tankstellenreklame
Nutzungszone: Arbeitszone A1
Bauklasse: IIIc Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes
Einsprachefrist: bis und mit 27. September 2010 (Poststempel)
Öffentliche Auflage: Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten (Mo - Fr, 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf. Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die
Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Köniz, den 18. August 2010
Bauinspektorat Köniz
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