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Gebäudeenergieausweis

GEAK - Gebäudeausweis der Kantone

Wieviel Energie braucht das Haus?Die Energiestadt Köniz unterstützt seit Anfang 2011 die Ausstellung des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) mit Beratungsbericht.

Was ist der GEAK?

Mit dem Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) kann die energetische Qualität von Wohnbauten sowie von einfachen Dienstleistungs- und Schulbauten ermittelt werden. Durch die systematische Untersuchung des Heizsystems, der Warmwasseraufbereitung, der Beleuchtung und der Gebäudehülle wird die Energieeffizienz von Gebäuden anhand einer Skala von A-G bewertet. Zusammen mit dem Beratungsbericht gibt er zudem Hinweise zu möglichen Verbesserungsmassnahmen und stellt ein umfassendes Sanierungskonzept dar. Der GEAK mit Beratungsbericht, wie ihn die Gemeinde Köniz fördert, beinhaltet folgende Elemente:

  • Einstufung Ihrer Liegenschaft in der vergleichbaren GEAK-Klassifikation
  • Vertiefte Bestandesaufnahme und Beurteilung der Haustechnik, der Gebäudehülle und von allfälligen Problempunkten
  • Detaillierter Massnahmenkatalog mit Prioritätenliste, Etappierungsvorschlägen und Grobkostenabschätzungen
  • Angaben zu Fördergeldern, Steuervorteilen und Zinsvergünstigungen

Wann ist der GEAK sinnvoll?

  • Als Standortbestimmung: Der GEAK bietet einen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes. Sie erfahren von einer neutralen Fachperson, wo Energiesparmassnahmen möglich sind, welche Prioritäten Sinn machen und wie hoch die Kosten sein werden. Dies ist eine nützliche Ausgangslage, um die Sanierung ihrer Liegenschaft über die nächsten Jahre seriös zu planen.
  • Als Verkaufsargument: Die Einteilung ihres Gebäudes in eine gute Effizienzkategorie kann als Verkaufsargument genutzt werden. Energieeffiziente Gebäude erzielen einen besseren Verkaufspreis. Bei der Vermietung von Objekten gilt dies ebenfalls. Auch als Käufer eines Gebäudes sollten Sie einen GEAK verlangen - so schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen.
  • Als Erfolgskontrolle: Es macht Sinn, nach erfolgter Gebäudesanierung einen GEAK im Sinn einer Erfolgskontrolle auszustellen. Besteht bereits ein GEAK, so kann dieser auf vereinfachende Weise neu ausgestellt werden.

Wie hilft die Gemeinde Köniz?

  • Die Gemeinde Köniz unterstützt die Ausstellung eines GEAK mit Beratungsbericht pauschal mit: Fr. 800 für ein Ein- und Zweifamilienhaus; Fr. 1200 für ein Mehrfamilienhaus (ab drei Wohneinheiten). Ein GEAK mit Beratungsbericht kostet je nach Grösse des Objekts Fr. 1000.- bis Fr. 1200.- für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und Fr. 1400.- bis Fr. 2000.- für ein Mehrfamilienhaus.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Das Gebäude befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Köniz.
  • Das Gebäude wird ganzjährig zu Wohnzwecken genutzt.
  • Mindestens zwei Drittel der anrechenbaren Bruttogeschossfläche wird als Wohnraum genutzt.
  • Das Gebäude wurde im Jahr 1990 oder vorher erstellt.
  • Für dasselbe Gebäude wurde noch nie ein solcher Beitrag ausgerichtet.
  • Es liegt eine Offerte für die Erstellung eines GEAK mit Beratungsbericht durch einen zertifizierten GEAK-Experten, eine zertifizierte GEAK-Expertin vor
  • Das Gesuchsformular wurde vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Beilagen eingereicht.
  • Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Beitrag nur dann zugesichert werden, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
  • Wurde ein Betrag zugesichert, so wird er erst dann ausbezahlt, wenn mindestens eine der im GEAK-Beratungsbericht vorgeschlagenen Massnahmen innert zwei Jahren seit dem Datum der Zahlungszusicherung umgesetzt wurde.

Wie ist das weitere Vorgehen?

  1. Einholen einer Offerte bei einem zertifizierten GEAK-Experten, bezw. GEAK-Expertin durch den Grundeigentümer, die Grundeigentümerin. Die Liste der zertifizierten GEAK-Experten finden Sie hier: GEAK Expertensuche
  2. Ausfüllen des Gesuchsformulars und Einsenden mit Offerte des zertifizierten GEAK-Experten, der zertifizierten GEAK-Expertin an:
    Fachstelle Energie Köniz, GEAK, Muhlernstrasse 101, 3098 Köniz
    > Download Anmeldeformular  [PDF, 89.0 KB]
  3. Die Fachstelle Energie prüft die Unterlagen.
  4. Die Fachstelle Energie sichert die Zahlung zu oder lehnt den Antrag ab.
  5. Der GEAK-Experte, die GEAK-Expertin verfasst den GEAK mit Beratungsbericht.
  6. Umsetzung mindestens einer vorgeschlagenen Massnahme innerhalb von zwei Jahren, falls der Beitrag von der Gemeinde zugesichert wurde.
  7. Einsenden des GEAK-Dokuments an die Fachstelle Energie mit einem Nachweis der getätigten Sanierung (Rechnung des beauftragten Unternehmens beilegen). Auszahlung des Förderbeitrags durch die Gemeinde.

Wo gibt es weitere Informationen?

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