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Neuhausplatz Liebefeld

Wohnungsbau an zentraler Lage

Modell Planung NeuhausplatzDas Projekt Neuhausplaz im Liebefeld ermöglicht qualitativ hochwertigen Wohnungsbau an zentraler Lage. Im Erdgeschoss sollen zudem neue Dienstleistungs- und Ladennutzungen das Quartierzentrum Neuhausplatz stärken und dessen Erhalt langfristig sichern. Nach der kantonalen Vorprüfung hat der Gemeinderat Anfang 2010 die Planung der Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 4/5 ‚Neuhausplatz’ zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Öffentliche Auflage 8.1. - 8.2.2010

Der Gemeinderat von Köniz bringt gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes die Teil-Überbauungsordnung der ZPP Nr. 4/5 ‚Neuhausplatz’ sowie die geringfügige Änderung der besonderen Vorschriften zur ZPP Nr. 4/5 ‚Neuhausplatz' zur öffentlichen Auflage. Die Unterlagen liegen bis 8. Februar 2010 bei der Planungsabteilung Köniz, Landorfstrasse 1, 1. Obergeschoss, 3098 Köniz, zur Einsichtnahme öffentlich auf (Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr). Innert der Auflagefrist (Poststempel) kann bei der Planungsabteilung schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Unterlagen

Weiterführende Dokumente

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