Gerichtliches Verbot
Gerichtliches Verbot
Die Einwohnergemeinde Köniz als Eigentümerin der Parzelle Sonnenweg, Köniz, Köniz-Grundbuchblatt Nr. 6889, lässt hiermit diese gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere jegliches Abstellen von Fahrzeugen sowie das unerlaubte Deponieren von Abfällen aller Art durch Unbefugte.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden – auf Antrag – mit einer Busse bis zu CHF 2'000.00 bestraft.
Bewilligt
Regionalgericht Bern-Mittelland
Gerichtspräsident
Sig. Poggio
Bern, 6. November 2018
Für Unfälle, welche infolge Missachtung des Verbotes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.
Schadenersatzansprüche werden vorbehalten.
Eltern werden für ihre Kinder, Beistände für ihre Schutzbefohlenen verantwortlich gemacht.
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Regionalgericht Bern-Mittelland, Zivilabteilung, Effingerstrasse 34, 3008 Bern, (Dossier-Nr. CIV 186395) Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.