Baupublikation (Projektänderung) Weyerstrasse 64/68
Baupublikation (Projektänderung) Weyerstrasse 64/68
24.1.2019 - Um- und Ausbau denkmalgeschütztes Bauernhaus in Wohnhaus mit 9 Wohneinheiten, Abbruch von diversen Anbauten, 8 Aussenparkplätze, Weyerstrasse 64/68, 3084 Wabern.
Gesuchsteller: | Einfache Gesellschaft Weyergut, p.A. Hans-Ulrich Pestalozzi, Weyerstrasse 72, 3084 Wabern |
Projektverfasser: | Halle 58 Architekten GmbH, Marzilistrasse 8a, 3005 Bern |
Ort: | Weyerstrasse 64/68, 3084 Wabern |
Parzellen: | Geoportal -> 1973, 10586 |
Bauvorhaben: | Um- und Ausbau denkmalgeschütztes Bauernhaus in Wohnhaus mit 9 Wohneinheiten, Abbruch von diversen Anbauten, 8 Aussenparkplätze |
Projektänderung: | Umgebungsgestaltung |
Nutzungszone: | Landwirtschaftszone |
Ausnahme: | Art. 24 RPG Bauen ausserhalb der Bauzone |
Inventar: | Gebäude Nr. 64 erhaltenswertes K-Objekt gem. kom. und kant. Inventar, Gebäude Nr. 68 erhaltenswertes K-Objekt gem. kom. Inventar und schützenswert gem. kant. Inventar, Baugruppe E |
Einsprachefrist: bis und mit 22. Februar 2019
Öffentliche Auflage
Das Baugesuch und die Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bauinspektorat, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, während der Öffnungszeiten (Mo - Fr, 08.00 - 12.00 / 14.00 - 17.00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf.
Allfällige Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche, die sich nur gegen die Projektänderung richten können sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat Köniz einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die dem Bauinspektorat Köniz innert der Einsprachefrist nicht eingereicht werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 lit. a des Baugesetzes).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauinspektorat Köniz