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Gute Aussichten für das Schloss dank einer Stiftung

22.02.2023 – Die Gemeinde Köniz will das Schloss als schützenswertes Baudenkmal von nationaler Bedeutung erhalten und als Kultur- und Begegnungsort stärken. Zu diesem Zweck soll eine Stiftung Schloss Köniz gegründet werden.  Mit diesem Grundsatzentscheid ebnet der Gemeinderat den Weg für die sorgsame Weiterentwicklung des Schlosses im Interesse der Könizerinnen und Könizer und der breiten Öffentlichkeit.

© Pirmin Allgäuer

Das Schloss hat eine wichtige gesellschaftliche, historische und (sozio-)kulturelle Bedeutung für Köniz. Es ist ein wichtiger Identifikations- und Begegnungsort und verbindet den städtischen und ländlichen Teil der Gemeinde. Der Gemeinderat möchte das Schlossareal als schützenswertes Baudenkmal von nationaler Bedeutung für zukünftige Generationen erhalten und als Kultur- und Begegnungsort weiter stärken. Ihm schwebt ein Schlossareal vor, das ein lebendiger, gesellschaftlicher und (sozio-)kultureller Treffpunkt von überregionaler Bedeutung ist. Die Weiterentwicklung des Schlosses ist eines der Ziele der Legislatur 2022–2025

Stiftung als beste Lösung

Die historischen Gebäude bieten grosse Möglichkeiten, ihr Potenzial wird heute aber noch nicht vollständig ausgeschöpft.  Mit der Gründung einer Stiftung will der Gemeinderat ermöglichen, dass die Infrastruktur respektvoll saniert und das Schlossareal besser genutzt werden kann. Die Stiftung soll in Zukunft für die Bewirtschaftung und Entwicklung der vier Gebäude Chornhuus, Schlossschüür, Haberhuus und Rossstall zuständig sein. Sie soll auch die Finanzierung sichern; als gemeinnützige Stiftung kann sie private und öffentliche Mittel generieren, um die notwendigen Renovationen und den Unterhalt zu finanzieren. Der Gemeinderat freut sich sehr, dass er für dieses wichtige Vorhaben Hans Traffelet, Sandra Lagger, Herbert Mössinger und Iris Widmer als designierte Stiftungsrätinnen und -räte gewinnen konnte.

In einem nächsten Schritt werden nun die Stiftungsunterlagen und der Baurechtsvertrag erarbeitet. Die Stiftungsunterlagen wird die Gemeinde zur Vorprüfung bei der kantonalen Steuerbehörde und der Stiftungsaufsichtsbehörde einreichen. Den Baurechtsvertrag wird der Gemeinderat voraussichtlich Ende 2023 dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.

Auskunftspersonen

Gemeinderat: Tanja Bauer, Gemeindepräsidentin, Vorsteherin Direktion Präsidiales und Finanzen, 079 203 27 20
Stiftungsrat: Hans Traffelet, designierter Stiftungsrat, 031 964 02 13