Direkt zum Inhalt springen

Überbauungsordnung "Bike-Park Oberried" wird angepasst

21.4.2016 - Die Nutzungsflächen für den geplanten Bike-Park in Oberried wurden ein weiteres Mal reduziert. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat den Rückzug der hängigen Beschwerde in Aussicht gestellt.

Die Firma Thömus AG betreibt seit über 20 Jahren in der Landwirtschaftszone im Weiler Oberried "Thömus Veloshop". Im Februar 2014 beschloss die Gemeinde Köniz im Rahmen einer Volksabstimmung die Überbauungsordnung "Bike Park Oberried". Damit soll der Betriebsstandort im Oberried gesichert und eine massvolle, auf die ländliche Situation abgestimmte Entwicklung ermöglicht werden. Zudem wurde die planungsrechtliche Grundlage für einen Bike-Park geschaffen.

Im Februar 2015 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung die Überbauungsordnung unter Abweisung der noch offenen Einsprachen. Gegen diese Genehmigung erhob das Bundesamt für Raumentwicklung Beschwerde.

In der Folge fanden Gespräche statt, in deren Verlauf die notwendigen Nutzflächen für den Bike Park sowie für die gewerblichen Nutzungen nochmals vertieft überprüft worden sind und sich die Beteiligten auf eine nochmalige Redimensionierung der Nutzung einigten. Konkret wurden die geplanten Nutzungen von 2500 Quadratmeter (UeO 14) auf 2250 Quadratmeter verkleinert. Beim Veloshop mit Werkstatt liegt die Reduktion bei rund 10 Prozent, bei der Infrastruktur für den Bike-Park bei fast 20 Prozent. Das Bundesamt für Raumentwicklung stellt bei Genehmigung dieser Variante den Rückzug der Beschwerde in Aussicht.

Der Gemeinderat von Köniz hat der reduzierten Nutzungsvariante zugestimmt. Er hofft, dass damit dem Projekt zum Durchbruch verholfen werden kann. In diesen Tagen werden die Grundeigentümer im näheren Einzugsgebiet von Thömus im Rahmen eines geringfügigen Verfahrens schriftlich über die Änderungen informiert.

Auskunftspersonen

  • Gemeinderat: Ueli Studer, Gemeindepräsident, T 031 970 92 01
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98