Direkt zum Inhalt springen

Könizer Ortsplanungsrevision beim Kanton

23.6.2016 - Der Weg für die nächsten Schritte der Könizer Ortsplanungsrevision (OPR) ist wieder teilweise frei. Nach Genehmigung des kantonalen Richtplanes durch den Bundesrat, wird die OPR Köniz zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

Der Gemeinderat von Köniz hat die überarbeitete baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Nutzungsplan, Baulinienplan, Schutzplan und Baureglement, für die abschliessende Vorprüfung durch den Kanton freigegeben. Nachdem der Bundesrat den Richtplan des Kantons Bern Anfang Mai genehmigt hatte, kann das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung nun Ein- und Umzonungen auch auf der Basis des neuen Plans beurteilen.

Der Gemeinderat von Köniz hat sich zum Ziel gesetzt, die Ortsplanungsrevision noch in der bestehenden Zusammensetzung im nächsten Jahr für die Volksabstimmung freizugeben. Voraussetzung dafür ist, dass die öffentliche Auflage ab Frühjahr bis spätestens Sommer 2017 durchgeführt wird. Entscheidend für den weiteren Prozess wird neben dem Ergebnis der Kantonalen Vorprüfung auch das neue Kantonale Baugesetz sein, welches die Basis für die Mehrwertabgabe sowie die Baulandaktivierung legt.

Der Schwerpunkt der Könizer Ortsplanungsrevision liegt auf der Siedlungsentwicklung nach innen. Die Bauzonenfläche soll nicht ausgeweitet werden.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Katrin Sedlmayer, Vorsteherin Direktion Planung und Verkehr, T 031 970 94 40 / 078 737 01 42
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98