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Sozialhilfebericht Köniz 2015/2016: Massnahmen zur Kostenoptimierung erfolgreich umgesetzt

Dank gezielter Massnahmen in der Beratung erreicht die Sozialhilfe Köniz tiefere Kosten pro Einwohner als im Vorjahr. Der Gemeinderat hat den Sozialhilfebericht 2015/16 genehmigt.

Kosten pro Einwohner
Dank gezielter Massnahmen sanken die Sozialhilfekosten pro Einwohner von 359 Franken im 2014 auf 354 Franken im Jahr 2015. Dies ist besonders erfreulich, weil Köniz aufgrund seiner soziodemographischen Struktur mit einer Kostensteigerung rechnen musste.

Gezielte Beratung junger Menschen – Konzept bewährt sich
Der Sozialdienst Köniz räumt der Arbeit mit Sozialhilfeklientinnen und -klienten im Alter von 18 bis 25 Jahren bereits seit längerer Zeit hohe Priorität ein. Damit junge Menschen möglichst rasch eine selbstbestimmte und unabhängige Existenz aufbauen können, investieren spezialisierte Sozialarbeitende gezielt mehr Zeit in die Beratung und Unterstützung von jungen Erwachsenen. So wird dem erhöhten Armutsrisiko junger Menschen erfolgreich entgegengewirkt. Das Beratungskonzept für junge Erwachsene wurde seit seiner Einführung optimiert. Insgesamt wurden im letzten Jahr 182 Dossiers in diesem Alterssegment geführt.


Beeinflussbare Mietkosten wurden gesenkt
Indem die Mietverträge der Sozialhilfeklientschaft auf die Höhe des Referenzzinssatzes überprüft wurden, werden in Köniz pro Jahr wiederkehrend 197´000 Franken Sozialhilfekosten eingespart. Bei Neuanmeldungen wird von der Klientschaft verlangt, dass der Referenzzinssatz angepasst wird, wenn dieser über 2 Prozent liegt.

Köniz kontrolliert gezielt
Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Anzahl von Missbrauchsfällen, welche zu einer Strafanzeige geführt haben, gemessen an der Anzahl der geführten Sozialhilfedossiers tief ist. Die vom Kanton zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen der Sozialhilfe reichen nicht aus, um die zusehends aufwändigeren Kontrollen umfassend vorzunehmen. Deshalb werden in Köniz jährlich Schwerpunkte definiert.

2015 wurden folgende Schwerpunkte kontrolliert:

  • Kontenauszüge
    Im Rahmen eines Projektes wurde von der gesamten Klientschaft das Einreichen sämtlicher Kontenauszüge verlangt. Dabei wurden einige Missbrauchsfälle aufgedeckt.
     
  • Besitz von Grundeigentum
    Ebenso wurde flächendeckend überprüft, ob die Klientschaft im Kanton Bern über Grundeigentum verfügt, welches gegenüber der Sozialberatung nicht deklariert wurde. In drei Fällen wurden Liegenschaften entdeckt, die grundpfandrechtlich sichergestellt werden. Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten und der Schweiz im Jahr 2017, sollten die Sozialdienste in Zukunft die Möglichkeit haben, Informationen über Wohneigentum im Ausland zu erhalten.
  • Strafanzeigen
    Im Jahr 2015 wurden insgesamt 19 Strafanzeigen eingereicht, was einem Anteil von 1,7 Prozent der betreuten Sozialhilfedossiers entspricht. Dies lässt erkennen, dass die Sozialarbeitenden ihren Auftrag, die Sozialhilfe korrekt auszurichten, sehr ernst nehmen und in Missbrauchsfällen konsequent die Strafverfolgungsbehörden einschalten.
  • Aufsicht
    Wie jedes Jahr seit 2007 hat die Gemeinde Köniz eine Dossierkontrolle durch eine externe Fachperson durchführen lassen. Die Revision 2015 untersuchte die Klientengruppe der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen, welche 5 respektive 7 Jahre nach der Einreise in die Schweiz in die Zuständigkeit des Sozialdienstes Köniz fallen.

Auskunftspersonen
Gemeinderat:   Thomas Brönnimann, Vorsteher Bildung und Soziales, T 031 970 93 50
Verwaltung:      Daniel Läderach, Abteilungsleiter Soziales, T 031 970 92 47