Direkt zum Inhalt springen

Ortsplanungsrevision Köniz: Der Schutzplan wird überprüft

20.6.2017 - Der Gemeinderat setzt die Arbeiten an der Ortsplanungsrevision Köniz fort. Er nimmt die in der öffentlichen Auflage geäusserte Kritik ernst und lässt die umstrittenen Teile überprüfen. In einem ersten Schritt hat er das weitere Vorgehen beim Schutzplan diskutiert.

Dem Gemeinderat von Köniz ist die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in den ländlichen Gebieten ein wichtiges Anliegen. Die in der neuen Ortsplanung vorgesehene Innere Verdichtung und der Schutz des Kulturlandes durch eine ausgeglichene Bauzonenbilanz sind wesentliche Massnahmen für die Erhaltung des ländlichen Raumes in der heutigen Form.

Der Schutzplan wiederum soll sicherstellen, dass im ländlichen Raum wertvolle Landschaftsgebiete, Kulturgüter, Gewässerräume und Naturobjekte im Interesse aller auch in Zukunft erhalten bleiben. Es gilt eine Balance zwischen dem Schutz der in weiten Teilen intakten Landschaft und den berechtigten Bedürfnissen der Landwirtschaft zu finden. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Auflage zur Kenntnis genommen, dass Teile der Schutzplanung von Grundeigentümern in den ländlichen Gebieten als zu streng und für die Bewirtschaftung problematisch eingestuft werden.
 
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat das weitere Vorgehen beim Schutzplan diskutiert und erste Entscheide gefällt:
  • Die im Zusammenhang mit dem Schutzplan geäusserten Bedenken werden in den kommenden Wochen durch die Verwaltung vertieft geprüft. Danach will der Rat über allfällige Anpassungen entscheiden.
  • Durch die, am 1. April 2017 in Kraft gesetzte neue kantonale Bauverordnung, entstehen zudem neue Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden sollen. Der Gemeinderat hat darauf abgestützt bereits entschieden, dass die Landschaftsschongebiete L2 mit Ausnahme der BLN-Gebiete (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) fallengelassen werden, weil der Schutz durch die neuen kantonalen Bestimmungen gewährleistet ist.

Mehrwertausgleich auch ein Thema
In nächster Zeit wird sich der Gemeinderat ebenfalls mit der Mehrwert-Thematik bei Aufzonungen in Baugebieten und dem damit zusammenhängenden Ausgleich von Planungsvorteilen befassen. Das Thema ist von breitem öffentlichem Interesse und hat in der Auflage ebenfalls zu zahlreichen Einsprachen geführt.

Ziel des Gemeinderats ist die bestmögliche Klärung offener Fragen, eine aktive Kommunikation und eine breite Akzeptanz der erneuerten Ortsplanung. Er sieht darin nach wie vor eine gute Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung der Gemeinde in den kommenden zwei Jahrzehnten.

Auskunftsperson
  • Rita Haudenschild, Gemeinderätin Umwelt und Betriebe, T 078 623 18 23