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Neuer Gemeinderat steht hinter Ortsplanungsrevision

13.4.2018 - Nachdem die Stabsübergabe in der Könizer Exekutive erfolgt ist, will der neue Gemeinderat die Ortsplanungsrevision (OPR) in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Am 28. Mai wird das Planwerk im Gemeindeparlament traktandiert, die Volksabstimmung soll im Herbst stattfinden.

Die neue baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Baureglement, Nutzungsplan, Schutzplan und Baulinienplan, war Ende Jahr vom Gemeinderat in der alten Zusammensetzung verabschiedet worden. Inzwischen ist die Stabsübergabe erfolgt und die Ortsplanungsrevision wird von der neuen Führung definitiv auf die Zielgerade geschickt. In diesen Tagen wird das Parlament mit den umfangreichen Geschäftsunterlagen bedient, am 28. Mai ist die Behandlung in der Legislative terminiert, am 23. September soll die Volksabstimmung durchgeführt werden.

„Der Gemeinderat in der neuen Zusammensetzung steht geschlossen hinter der OPR und wird sich intensiv für ein Ja engagieren“, sagte Gemeindepräsidentin Annemarie Berlinger-Staub vor den Medien. Sie wies darauf hin, dass die letzte Könizer Ortsplanungsrevision aus dem Jahr 1994 datiere. In den fast 25 Jahren habe sich die Gesellschaft stark verändert, man denke etwa an die steigende Mobilität, die Digitalisierung und Globalisierung. Die neue Ortsplanung nehme die neuen Bedürfnisse auf und regle die Entwicklung auf kommunaler Ebene vorausschauend für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Dabei werde Köniz nicht auf den Kopf gestellt, so Berlinger: „Köniz geht mit der Zeit und bleibt sich treu.“

Kompakt, ohne eng zu werden
Der Vorsteher der Direktion Planung und Verkehr, Christian Burren, sieht das zentrale Anliegen der erneuerten Ortsplanung in der Siedlungsentwicklung nach innen. Raum für neue Wohnungen und Betriebe solle vor allem in bestehenden, gut erschlossenen Siedlungsgebieten geschaffen werden. Quartiere und Zentren würden so attraktiver gemacht, die bestehende Infrastruktur könne effizient genutzt werden. Burren: „Köniz wird kompakt, ohne eng zu werden.“

Christian Burren wies darauf hin, dass die revidierte baurechtliche Grundordnung auch für die Wirtschaft von Bedeutung sei. Sie biete den Firmen den nötigen Spielraum, um sich neuen wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen und neue Arbeitsplätze schaffen zu können. Für die Verwaltung und die Bevölkerung sei zudem wichtig, dass die Planungsinstrumente vereinfacht, aktualisiert, digitalisiert und einfacher zugänglich gemacht werden.

Grünes Köniz bleibt grün
„Haben Sie schon einmal ein Luftbild der Gemeinde Köniz angeschaut?“, fragte Hansueli Pestalozzi, Vorsteher der Direktion Umwelt und Betriebe. Die Gemeinde sei zu grossen Teilen grün. Für die klare Abgrenzung zwischen Siedlungsgebieten und Kulturlandschaft sowie die Bewahrung der Identität der verschiedenen Ortsteile sei Köniz 2012 mit dem Wakkerpreis ausgezeichnet worden. Diesen Weg wolle man konsequent weitergehen. Mit der Siedlungsentwicklung nach innen würden die bestehenden Grün- und Freiräume ausserhalb der Siedlung geschützt. Die Gemeindeentwicklung finde statt, ohne die Bauzonen insgesamt zu erweitern.

Der Gemeinderat bekenne sich mit der Ortsplanungsrevision auch zur Landwirtschaft, so Pestalozzi weiter. Sie sei Teil der Vielfalt der Gemeinde Köniz und leiste einen wichtigen Beitrag zum harmonischen Landschaftsbild. Mit der Entwicklung nach innen werde das Landwirtschaftsland bewahrt, gleichzeitig biete die revidierte baurechtliche Grundordnung die Voraussetzungen, damit die Landwirtschaft im Wettbewerb bestehen könne.

Ortsplanungsrevision im Web
Auskunftspersonen
  • Annemarie Berlinger-Staub, Gemeindepräsidentin, T 031 970 92 02
  • Christian Burren, Vorsteher Direktion Planung und Verkehr, T 078 892 94 82
  • Hansueli Pestalozzi, Vorsteher Umwelt und Betriebe, T 031 970 98 58
  • Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98
  • Daniel Gilgen, Leiter Umwelt und Landschaft, T 031 970 94 43