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Änderung des Abfallreglements der Gemeinde Köniz

11.10.2018 - Mit der neuen Verordnung des Bundes über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) wird das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle per 1. Januar 2019 angepasst. Neu dürfen die Gemeinden Abfälle von Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen nicht mehr entsorgen bzw. verwerten. Die Gemeinde Köniz will für die betroffenen Unternehmen weiterhin gute Dienstleistungen erbringen und als Teilnehmer des freien Marktes auftreten. Dafür muss das Abfallreglement der Gemeinde geändert und ein separates Tarifsystem erarbeitet werden.

Das Entsorgungsmonopol der öffentlichen Hand für Siedlungsabfälle wurde vom Bund auf Verordnungsstufe angepasst. So wird in der per 1. Januar 2019 in Kraft tretenden Abfallverordnung der Begriff "Siedlungsabfall" neu definiert. Nur für Siedlungsabfälle liegt das Monopol für die Entsorgung und Verwertung der Abfälle bei den Gemeinden. Diese werden über die Abfallgebühren finanziert. Neu sind Abfälle keine Siedlungsabfälle mehr, wenn die Unternehmen von denen sie stammen, mehr als 250 Vollzeitstellen schweizweit ausweisen oder die Abfälle in Menge oder Inhaltsstoffen nicht Abfällen aus Haushalten entsprechen. Diese übrigen Abfälle müssen von den Unternehmen in Eigenregie umweltgerecht entsorgt bzw. verwertet werden und dürfen nicht mehr wie bisher dem gemeindeeigenen Sammeldienst mitgegeben werden. Abfälle ausserhalb des Gemeindemonopols müssen zukünftig an private Entsorger übergeben werden. Insbesondere kleine Filialen z.B. von Banken oder Versicherungen ohne bestehende Transportlogistik werden dadurch vor zusätzliche Herausforderungen bei der Abfallentsorgung gestellt.

Dienstleistung der Abfallbewirtschaftung zugunsten der Unternehmen in Köniz
Gemeinden mit einem eigenen Sammeldienst haben die Möglichkeit, als Teilnehmer des freien Marktes am Wettbewerb zur Entsorgung von Abfällen ausserhalb des Monopolbereiches teilzunehmen. Der Gemeinderat Köniz beabsichtigt dies zu tun. Damit die Abfallbewirtschaftung der Gemeinde Köniz auch Dienstleistungen ausserhalb des Monopolbereiches erbringen darf, muss das Abfallreglement angepasst werden. Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Gemeindeparlament, eine entsprechende Änderung zu beschliessen.

Ökologisch und Ökonomisch sinnvoller Sammeldienst
Die Gemeinde Köniz möchte mit ihrem Angebot vor allem den kleinen Filialen von Grossunternehmen weiterhin eine ökologische und ökonomische Lösung zur Entsorgung resp. Verwertung ihrer Abfälle bieten. Um die Transportwege kurz zu halten, will sie die Abholung der Abfälle wie bisher in die bestehenden Sammeltouren des Monopolbereiches integrieren. Natürlich stehen diese Dienstleistungen allen Unternehmen ausserhalb des Entsorgungsmonopols offen.

Die Dienstleistungen, das Finanzierungsmodell und die konkreten Tarife werden zurzeit erarbeitet und den betroffenen Unternehmen nach positivem Parlamentsentscheid unterbreitet.

Sollte das Parlament der Änderung des Abfallreglements nicht zustimmen, ist die Entsorgung von Abfällen ausserhalb des Gemeindemonopols nicht mehr rechtskonform.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Hansueli Pestalozzi, Direktionsvorsteher Umwelt und Betriebe, T 031 970 98 58, 079 744 02 71
  • Verwaltung: Daniel Gilgen, Abteilungsleiter Umwelt und Landschaft, T 031 970 94 43, 079 301 55 79