Direkt zum Inhalt springen

Köniz erweitert seine Bildungsvielfalt

8.11.2018 - In der Gemeinde Köniz sind zwei heilpädagogische Sonderklassen eröffnet worden. Die beiden Basisstufenklassen werden seit Mitte August in den ehemaligen Kindergärten am Fuchsweg 15 im Liebefeld geführt. Im November werden sie offiziell eingeweiht.

Heilpädagogische Sonderklassen stellen eine Schulungsart der Sonderschule dar. In einer Sonderklasse werden Kinder unterrichtet, die aufgrund einer Beeinträchtigung und besonderem Bildungsbedarf nicht in Klassen der Regelschule integriert werden können. Die Bildungsziele richten sich nach den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und orientieren sich am Lehrplan der Regelschule. Das Üben im praktischen Alltag und die Vorbereitung auf grösstmögliche Selbstständigkeit im späteren Leben bilden die Schwerpunkte.

Aus der Gemeinde Köniz haben im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 97 Schülerinnen und Schüler (2,4 %) eine Bewilligung für die Sonderschulung erhalten. Die Stadt Bern und die Gemeinde Ostermundigen führen seit Jahren heilpädagogische Sonderklassen. In Köniz und in den angrenzenden Gemeinden fehlte dieses Angebot. Dies hat die Schulkommission Köniz dazu bewogen, gemeinsam mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) zwei heilpädagogische Sonderklassen zu eröffnen. Diese bieten im Moment je sechs Kindern die Möglichkeit, den Unterricht in ihrer Wohngemeinde zu besuchen. So bleiben den Kindern Fahrten nach Bern oder Ostermundigen erspart. Am Mittag haben die Kinder der Könizer Sonderklassen zudem die Gelegenheit, mit den Kindern der nahe gelegenen Regelschule in der Tagesschule zu Mittag zu essen – mit dem Ziel, die Integration zu fördern.

Am Montag, 12. November 2018 werden die neuen Sonderklassen mit einer kleinen Feier durch Gemeinderat und Bildungsdirektor Hans-Peter Kohler offiziell eingeweiht. Mit dabei sein werden auch die Schulinspektorin für Sonderschulung, Frau Barbara Baumann, die Schulleitungen der Koordinationsstelle für besondere Förderung Köniz KSK und Hessgut, die Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport sowie die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern.

Zum Führen einer heilpädagogischen Sonderklasse bedarf es einer Betriebsbewilligung der GEF und eines Leistungsvertrags zwischen der GEF und der Trägergemeinde. Beides wurde in Köniz in den letzten Monaten ausgearbeitet und beidseitig unterzeichnet. Die Kosten der Führung der beiden Klassen gehen zu Lasten des Kantons.


Auskunftspersonen
  • Gemeinderat:  Kohler Hans-Peter, Vorsteher Direktion Bildung und Soziales T 079 / 508 62 39
  • Verwaltung:  Vifian Marisa, Leiterin Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport T 079 / 630 44 34
  • Schulleitung: Borner Matthias, Leiter Koordinationsstelle für besondere Förderung  T 031 / 978 20 46