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"Bezahlbar wohnen": Beschwerdeverfahren dauert an

20.12.2018 - Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion stützte den Könizer Artikel im Baureglement zum bezahlbaren Wohnen und wies die dagegen erhobene Beschwerde ab. Nun wird dieser Entscheid von den Beschwerdeführenden ans Verwaltungsgericht weitergezogen.

Im Herbst 2016 verabschiedete das Parlament von Köniz den Gegenvorschlag zur Initiative "Bezahlbar wohnen in Köniz". Der Gegenvorschlag wurde in der Folge von der Könizer Stimmbevölkerung mit 56,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Mit dem neuen Artikel "Preisgünstiges Wohnen" im Könizer Baureglement wird die Gemeinde verpflichtet, sich für die Erstellung und den Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen einzusetzen. So muss beim Erlass von Nutzungsplänen, die zu einer bedeutend höheren Ausnutzung führen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Anteil preisgünstiger Wohnraum realisiert werden. Weiter sind geeignete Grundstücke im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abzugeben oder diese sind bei der Landbeschaffung zu unterstützen.

Wegen einer hängigen Beschwerde ist der Artikel "Preisgünstiges Wohnen" bisher noch nicht in Kraft getreten. Nun geht das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern in eine nächste Runde.
 
Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Christian Burren, Vorsteher Direktion Planung und Verkehr, T 031 970 94 40
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98