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Coronavirus: Öffnung Schul- und Sportanlagen für Vereine

04. Mai 2020 – Der Gemeinderat von Köniz hat Entscheide gefällt zur Nutzung der Schul- und Sportanlagen. Die Vereine können die Aussenanlagen und Fussballplätze ab dem 11. Mai 2020 wieder nutzen; die Hallen und Innenräume werden für Vereine frühestens am 8. Juni 2020 wieder geöffnet. Der Gemeinderat hat ausserdem Beschlüsse zum freiwilligen Schulsport und zum obligatorischen Schulschwimmen gefasst. 

Schul- und Sportanlagen
Die Schul- und Sportanlagen in den Schulanlagen, inklusive Aulen und weitere Räumlichkeiten, werden für Vereine und Institutionen frühestens am 8. Juni 2020 geöffnet. Davon ausgenommen sind Räume, die durch die Musikschule benutzt werden. Der Entscheid ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schulen den Präsenzunterricht am 11. Mai wiederaufnehmen und hohe Anforderungen in Bezug auf Hygiene und Schutzmassnahmen erfüllt werden müssen. 

Aussenräume und Fussballplätze
Aussenräume und Fussballplätze können ab dem 11. Mai 2020, unter Einhaltung der Schutzbestimmungen des jeweiligen Verbandes, wieder genutzt werden. Die Garderoben und Duschen stehen jedoch nicht zur Verfügung. Ab sofort können Vereine Schutzkonzepte der jeweiligen Verbände sowie Bedürfnisse für die Durchführung von Trainingseinheiten bei der Fachstelle Anlagen und Sport eingeben. 

Freiwilliger Schulsport
Der freiwillige Schulsport gehört zum Setting der Schule, wie die Konferenz der kantonalen Sportbeauftragten (KKS) am 29. April 2020 beschlossen hat, und kann grundsätzlich stattfinden. Schulsportangebote können, im Rahmen der geltenden Bestimmungen und nach spezifischer Risikobeurteilung, wieder in Turn- und Sporthallen sowie auf Aussenplätzen stattfinden. Welche Angebote ab wann durchgeführt werden, entscheidet der Schulsportverantwortliche der Gemeinde. 

Lernschwimmbecken Niederwangen
Das Lernschwimmbecken in Niederwangen bleibt für Vereine und die öffentliche Nutzung bis am Sonntag, 9. August 2020, geschlossen. Der obligatorische Schwimmunterricht und der Wassersicherheits-Check werden ab dem 18. Mai 2020 in Halbklassen durchgeführt.

Sporthalle Weissenstein und Sporthallen Lerbermatt
Die Nutzung der Sporthalle Weissenstein und der Sporthallen Lerbermatt durch die Könizer Vereine richtet sich nach den Entscheidungen betreffend Wiedereröffnung durch den Gemeinderat der Stadt Bern bzw. der Schulleitung des Gymnasiums. Diese Daten liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Auskunftspersonen
Gemeinderat: Hans-Peter Kohler, Direktionsvorsteher Bildung und Soziales, T 079 508 62 39
Verwaltung: Stephan Baeriswyl, Leiter Fachstelle Anlagen und Sport, T 031 970 92 90