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Ortsplanungsrevision wird später aufgelegt

Zwischen dem kantonalen Richtplan, der kantonalen Baugesetzgebung und der Könizer Ortsplanungsrevision gibt es massgebende Abhängigkeiten. Deshalb wird die öffentliche Auflage der kommunalen baurechtlichen Grundordnung später erfolgen. Über die Auflage wird der Gemeinderat entscheiden, sobald die Inhalte des revidierten bernischen Baugesetzes bekannt sind.

Die baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Nutzungsplan, Baulinienplan, Schutzplan und Baureglement, wurde als 3. Stufe der Könizer Ortsplanungsrevision (OPR) Anfang Jahr zur Vorprüfung beim Kanton eingereicht. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung kann die Vorprüfung jedoch vorerst nicht abschliessen. Begründet wird dies mit den laufenden Anpassungen der übergeordneten Vorgaben (Kantonaler Richtplan und Kantonales Baugesetz), ausgelöst durch das neue Raumplanungsgesetz des Bundes.

Der Gemeinderat hat deshalb eine Lagebeurteilung in der Ortsplanungsrevision vorgenommen. Er kommt zum Schluss, dass die noch in diesem Jahr geplante öffentliche Auflage der baurechtlichen Grundordnung verschoben werden muss, bis gesicherte kantonale Grundlagen vorliegen. Der Gemeinderat wird unter Kenntnis der abschliessenden Vorprüfung des Kantons, den Inhalten des neuen Kantonalen Richtplans und des neuen Kantonalen Baugesetzes über die weiteren Schritte bis zur öffentlichen Auflage befinden. Dieser Beschluss ist frühestens im Frühling 2016 zu erwarten.

Auskunftspersonen
Gemeinderat: Katrin Sedlmayer, Vorsteherin Direktion Planung und Verkehr
T 031 970 94 40 / 078 737 01 42

Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98