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Verbesserte Verkehrssicherheit in Köniz-
Sanierung der Fussgängerstreifen ist abgeschlossen

Die Direktion Planung und Verkehr hat als Folge einer Sicherheitsüberprüfung bei 22 Fussgängerstreifen auf dem Gemeindestrassennetz bauliche Massnahmen getroffen. Diese reichten vom Zurückschneiden von Hecken bis hin zum Bau neuer Mittelinseln. Bei zwölf Fussgängerstreifen wurde zudem die Beleuchtung verbessert.

Im Jahr 2012 liess die Direktion Planung und Verkehr sämtliche 106 Fussgängerstreifen auf dem Könizer Gemeindestrassennetz auf ihre Sicherheit überprüfen. Auslöser waren die schweizweit gehäuft aufgetretenen tödlichen Unfälle auf Fussgängerstreifen im Jahr 2011. Die mit der Überprüfung betraute externe Firma stellte bei verschiedenen Fussgängerstreifen sicherheitsrelevante bauliche Mängel fest, deren Behebung als prioritär eingestuft wurde. Die Direktion Planung und Verkehr stellte bei eigenen Abklärungen zudem fest, dass zwölf Fussgängerstreifen auch Defizite bezüglich Beleuchtung aufwiesen.

Von den 28 Fussgängerstreifen mit baulichen Mängeln wurden zwischen Ende 2013 und Mitte 2016 deren 22 saniert. Bei dreien hatte die Detailanalyse ergeben, dass kein Handlungsbedarf bestand, bei einem erwies sich eine bauliche Sanierung als nicht machbar. Zwei Fussgängerstreifen werden im Rahmen eines anderen Bauprojekts verbessert. Die getroffenen Massnahmen zur Behebung der Sicherheitsdefizite waren sehr unterschiedlich. In mehreren Fällen reichten Sofortmassnahmen wie das Zurückschneiden von Hecken, um die geforderten Sichtweiten herzustellen. Bei einigen Fussgängerstreifen waren aber grössere bauliche Massnahmen wie horizontale Versätze oder Mittelinseln notwendig. Zur Sicherung der Warteräume vor den Streifen wurden an mehreren Orten Pfosten gestellt oder neue Markierungen angebracht. Bei den zwölf Fussgängerstreifen, bei denen die Beleuchtung verbessert wurde, wurden bestehende Leuchten versetzt oder zusätzliche Leuchten montiert.

Die Kosten für die Sanierungsmassnahmen beliefen sich auf insgesamt knapp 300‘000 Franken. In der Sicherheitsüberprüfung der externen Firma waren neben den prioritär zu sanierenden Fussgängerstreifen auch solche aufgeführt, bei denen kleinere Mängel bestehen und die Umsetzungspriorität somit tiefer ist. Diese Fussgängerstreifen werden im Zuge von laufenden und zukünftigen Strassenprojekten saniert.

Weitere Informationen:
Beispiele Fussgängerstreifen vorher/nachher [pdf, 8.53 MB]

Auskunftspersonen

Gemeinderat:      Katrin Sedlmayer, Gemeinderätin Planung und Verkehr
                            T 031 970 94 40 / 078 737 01 42

Verwaltung:         Rudolf Käser, Leiter Abteilung Verkehr und Unterhalt
                            T 031 970 95 60 / 079 277 04 27