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Planung Rappentöri wird öffentlich aufgelegt

18.10.2016 - Der Gemeinderat gibt die Nutzungsplanänderung "Rappentöri" für die öffentliche Auflage frei. Mit der Neuüberbauung im Rappentöri wird das Zentrum um den Bläuackerplatz städtebaulich attraktiv vervollständigt und gleichzeitig kann der Eingang zum Köniztal aufgewertet werden.

Die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5/9 "Rappentöri" ermöglicht die Umsetzung des Siegerprojektes "Janus" aus dem im Jahr 2012 durchgeführten Wettbewerb. Das Projekt sieht einen fünf- und siebengeschossig Kopfbau am Bläuackerplatz sowie einen fünfgeschossigen, langen Baukörper entlang der Stapfenstrasse vor. Das Gebäude direkt am Bläuackerplatz beinhaltet Dienstleistungs-, Verkaufs-, Gastro- und Wohnnutzungen. Das Gebäude entlang der Stapfenstrasse dient dem Wohnen. Die energetisch vorbildliche Überbauung muss dabei gegenüber den neuen kantonalen Energievorschriften erhöhte Anforderungen erfüllen. Ausserdem soll im Grünraum zwischen der neuen Überbauung und dem Schloss Köniz der Sulgenbach geöffnet und renaturiert werden. Damit wird ein attraktiver, zentral gelegener Naherholungsraum geschaffen.

Öffentliche Auflage
Nach erfolgter Mitwirkung vor einem Jahr, konnten die Unterlagen in diesem Frühling beim Kanton für die Vorprüfung eingereicht werden. Nach abschliessender Vorprüfung durch den Kanton und entsprechenden Anpassungen am Planungsinstrument, hat der Gemeinderat die Nutzungsplanänderung "Rappentöri" (ZPP 5/9) für die öffentliche Auflage freigegeben. Die Planungsinstrumente können vom 19. Oktober bis 17. November 2016 zu den Bürozeiten im 1. Obergeschoss des Gemeindehauses sowie im Internet eingesehen werden:
www.koeniz.ch/rappentoeri

Weiteres Vorgehen
Die Nutzungsplanänderung soll in einem ordentlichen Nutzungsplanverfahren über eine Volksabstimmung bewilligt werden. Nach der öffentlichen Auflage wird das Geschäft dem Parlament zur Freigabe für die Volksabstimmung (voraussichtlich im Mai 2017) beantragt. Parallel dazu werden die Überbauungsordnung, das Bauprojekt für die Umgestaltung der unteren Stapfenstrasse sowie die Bachöffnung des Sulgenbachs bearbeitet. Die öffentliche Auflage der Überbauungsordnung soll zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch vor der Volksabstimmung stattfinden.

Die Parzellen für die Überbauung Rappentöri gehören der Gemeinde und werden im Baurecht abgegeben. Auch das Geschäft zur Baurechtsabgabe an die Investoren wird dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt. Die Realisierung könnte bei positiven Entscheiden ab 2018 erfolgen.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Katrin Sedlmayer, Vorsteherin Direktion Planung und Verkehr, T 031 970 94 40 / 078 737 01 42
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98