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Könizer Ortsplanungsrevision liegt öffentlich auf

30.3.2017 - Die Könizer Ortsplanungsrevision (OPR) gelangt in die letzte Phase. Nach der Bereinigung der Planungsinstrumente aufgrund der kantonalen Vorprüfung und nach der Inkraftsetzung des neuen kantonalen Baugesetzes wird die OPR Köniz vom 5. April bis zum 5. Mai 2017 öffentlich aufgelegt.

Der Könizer Gemeinderat hat die überarbeitete baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Nutzungsplan, Baulinienplan, Schutzplan und Baureglement, für die öffentliche Auflage freigegeben. Nachdem das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung die überarbeitete baurechtliche Grundordnung auf ihre Rechtmässigkeit geprüft und die Könizer Verwaltung die Instrumente entsprechend bereinigt hat, kann die Ortsplanungsrevision (OPR) nun öffentlich aufgelegt werden.

Im Mai vergangenen Jahres hat der Bundesrat den neuen kantonalen Richtplan genehmigt. Nun tritt per 1. April 2017 auch das revidierte kantonale Baugesetz und die Bauverordnung in Kraft. In diesen Dokumenten sind die Vorgaben aus dem revidierten Raumplanungsgesetz auf kantonaler Stufe festgelegt. Die Gemeinde Köniz muss diese neuen Vorgaben wie Mindestdichten, Baulandaktivierung, Umgang mit Kulturland, Ausgleich von Planungsmehrwerten u.a. mit der nun aufliegenden Revision grundeigentümerverbindlich umsetzen.

Auflage jetzt - Volksentscheid im November
Dem jetzigen Gemeinderat von Köniz ist es ein wichtiges Anliegen, das Legislaturziel Ortsplanungsrevision im November 2017 zur Volksabstimmung zu bringen. Alle übergeordneten Voraussetzungen sind per 1. April 2017 erfüllt, und so bringt der Gemeinderat die revidierte Ortsplanung auf den frühestmöglichen Zeitpunkt hin zur öffentlichen Auflage. Während der Auflagefrist können Personen, die von der Planung betroffen sind, sowie berechtigte Organisationen schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Parallel zur öffentlichen Auflage nimmt die parlamentarische Kommission bereits ihre Arbeit auf. Nach den Einspracheverhandlungen und der Behandlung der Anträge aus der Kommission kann der Gemeinderat die Gesamtrevision anfangs August zuhanden des Parlaments verabschieden. Die Volksabstimmung ist für den 26. November 2017 vorgesehen.

Siedlungsentwicklung nach innen
Die Ortsplanungsrevision wurde in mehreren Schritten in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet. Der Schwerpunkt der Revision liegt auf der Siedlungsentwicklung nach innen: Raum für Wohnungen und Gewerbe soll vor allem in bestehenden Siedlungsgebieten geschaffen werden. So ist es möglich, das Wachstum an Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der Arbeitsplätze ohne zusätzlichen Kulturlandverlust an planerisch richtigen Standorten zu ermöglichen. Die Forderung des Könizer Parlaments aus dem Jahr 2008, die Revision der baurechtlichen Grundordnung ohne Vergrösserung der Bauzonen umzusetzen, wird erfüllt.

Einzelne Schlüsselarealentwicklungen wie das Zentrum Köniz Nord, die Station Liebefeld, die Station Wabern oder die Balsigermatte sind zwar im Richtplan der Gemeinde aufgeführt, jedoch nicht Teil der vorliegenden baurechtlichen Grundordnung. Der Gemeinderat will bei diesen Schlüsselvorhaben eigenständige Diskussionen und Entscheide der Stimmberechtigten herbeiführen.

Aktualisierung, Digitalisierung und Vereinfachung
Die revidierte baurechtliche Grundordnung ist ausgewogen, zukunftsgerichtet und orientiert sich an den Bedürfnissen der Menschen, die in der Gemeinde wohnen und arbeiten. Die Planwerke wurden für das ganze Gemeindegebiet überprüft, aktualisiert, teilweise zusammengelegt, vereinfacht und digitalisiert. Auch das Baureglement wurde komplett überprüft sowie vereinfacht und ist dadurch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie für die Bevölkerung verständlicher. Mit dem neuen Baureglement werden zudem die Vorgaben des kantonsübergreifenden Konkordates zur Harmonisierung der Baubegriffe (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB) umgesetzt und die Baubegriffe und Messweisen an die Bestimmungen des Konkordates angepasst.

Ausgleich von Planungsvorteilen
Auf der Basis des vom Könizer Parlament erlassenen Reglements über den Ausgleich von Planungsvorteilen werden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Liegenschaft durch die Planung einen bedeutenden Mehrwert erfahren, parallel zur öffentlichen Auflage einen Entwurf für eine Mehrwertverfügung bezüglich ihrer Parzelle erhalten.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Katrin Sedlmayer, Vorsteherin Direktion Planung und Verkehr, T 031 970 94 40 / 078 737 01 42
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98


Öffentliche Auflage
Die baurechtlichen Grundordnung (Nutzungsplan, Schutzplan, Baulinienplan und Baureglement) wird vom 5. April bis 5. Mai 2017 öffentlich aufgelegt. Über die folgenden Kanäle erhält die Bevölkerung weitere Informationen:

Aushang im Lichthof mit öffentlicher Auflage der Planungsinstrumente
Dauer: 5. April bis 5. Mai 2017
Ort: Gemeindehaus Bläuacker, Lichthof, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Zeit: Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr / 14:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr

Internet
Die Auflageakten zur Baurechtlichen Grundordnung sind ab 5. April 2017 abrufbar unter: www.koeniz.ch/opr