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Abstimmung Ortsplanungsrevision im Jahr 2018

18.5.2017 - Die öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision Köniz (OPR) ist abgeschlossen. Gegen die umfangreichen Planwerke der Ortsplanung sind rund 340 Einsprachen eingegangen. Die Volksabstimmung wird im Jahr 2018 durchgeführt.

Die neue baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Nutzungsplan, Baulinienplan, Schutzplan und Baureglement, war vom 5. April bis 5. Mai 2017 öffentlich aufgelegt. Nach Abschluss der Auflage hat der Gemeinderat festgestellt, dass wesentliche Teile der neuen Ortsplanung unbestritten sind. So werden die angestrebte Siedlungsentwicklung nach innen und der Schutz des Kulturlandes durch eine ausgeglichene Bauzonenbilanz nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Andererseits haben vorgesehene Aufzonungen namentlich in Einfamilienhaus-Gebieten sowie die Umsetzung des Schutzplanes in landwirtschaftlichen Kreisen Kritik ausgelöst.

Eine erste Auswertung der Einsprachen zur aufgelegten Ortsplanungsrevision hat folgendes Resultat ergeben:

  • Innerhalb der vorgegebenen Frist sind bei der Gemeinde rund 340 Einsprachen eingegangen.
  • Ein wesentlicher Teil der Einsprachen richtet sich gegen den Schutzplan oder steht in Zusammenhang mit vorgesehenen Aufzonungen und dem Ausgleich von Planungsvorteilen.
  • Zu Themen wie Nutzungsplan, Baulinienplan und Baureglement sind einige wenige Einsprachen eingegangen.

Der Gemeinderat hat auch vom Eingang einer Petition mit rund 1200 Unterschriften Kenntnis genommen. Die Petitionäre wünschen eine Überprüfung des Schutzplanes in den landwirtschaftlichen Gebieten im Gespräch mit den Grundeigentümern.

Der Gemeinderat sieht sich bestärkt, bei der Revision der Ortsplanung die richtige Richtung eingeschlagen zu haben. Gleichzeitig will er die in der öffentlichen Auflage geäusserte Kritik ernst nehmen. Die Zahl der Einsprachen und der damit verbundene grosse Bearbeitungssaufwand haben ihn bewogen, die für den 26. November 2017 geplante Volksabstimmung ins Jahr 2018 zu verschieben. Das genaue Datum wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Der Gemeinderat bedauert die Verschiebung, sieht darin aber die Chance, sich mit den vorgebrachten Anliegen sorgfältig auseinandersetzen zu können.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Katrin Sedlmayer, Gemeinderätin Planung und Verkehr, T 031 970 94 40 / 078 737 01 42
  • Verwaltung: Stephan Felber, Gemeindeplaner, T 031 970 93 98

OPR in Kürze
Die baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Nutzungsplan, Baulinienplan, Schutzplan und Baureglement, wurde für das ganze Gemeindegebiet überprüft, aktualisiert, teilweise zusammengelegt, vereinfacht und digitalisiert. Insbesondere das Baureglement wird dadurch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie für die Bevölkerung verständlicher.
Mit dem neuen Baureglement werden zudem die Vorgaben des kantonsübergreifenden Konkordates zur Harmonisierung der Baubegriffe (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB) umgesetzt und die Baubegriffe und Messweisen an die Bestimmungen des Konkordates angepasst.

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