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Ortsplanung: Schutzplan wurde überprüft und angepasst

25.10.2017 - Nach Korrekturen am Nutzungsplan und Mehrwertausgleich hat der Gemeinderat auch Anpassungen am Schutzplan vorgenommen. Er trägt damit der Kritik aus der Landwirtschaft Rechnung, hält aber den Schutz der in weiten Teilen intakten Könizer Landschaft nach wie vor hoch.

In der laufenden Ortsplanungsrevision war dem Gemeinderat von Köniz die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung in den ländlichen Gebieten von Anfang an ein wichtiges Anliegen. Die in der neuen Ortsplanung vorgesehene innere Verdichtung und der Schutz des Kulturlandes durch eine ausgeglichene Bauzonenbilanz sind wesentliche Massnahmen für die Erhaltung des ländlichen Raumes in der heutigen Form.

Der kantonale Richtplan verlangt von den Gemeinden, dass sie im Rahmen einer Ortsplanungsrevision neben der Auseinandersetzung mit den Bauzonen auch eine Landschaftsplanung vorlegen, welche die besonders wertvollen Landschaftsbilder und naturnahen Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schont respektive schützt. Der Schutzplan setzt diesen Auftrag grundeigentümerverbindlich um und stellt sicher, dass in Naturgefahrengebieten nicht oder nur unter gewissen Bedingungen gebaut werden kann und dass im ländlichen Raum wertvolle Landschaftsgebiete, Naturobjekte und Gewässerräume im Interesse aller auch in Zukunft erhalten bleiben. Es gilt eine Balance zwischen dem Schutz der Bevölkerung, der in weiten Teilen intakten Landschaft, der Fauna und Flora sowie den Bedürfnissen der Landwirtschaft zu finden.

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Auflage zur Kenntnis genommen, dass Teile der Schutzplanung von Grundeigentümern in den ländlichen Gebieten als zu streng und für die Bewirtschaftung problematisch eingestuft werden. Weiter wurde mit der Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Baugesetzes und der entsprechenden Verordnung auf Anfang April der Kulturlandschutz auf übergeordneter Ebene verschärft. Davon ausgehend, wurden in der OPR Köniz die Grenzen und Ausdehnung der Schutzgebiete sowie die dazugehörigen Vorschriften noch einmal überprüft und teilweise angepasst. Insbesondere wurden Puffer reduziert sowie weniger auf Parzellengrenzen geachtet. Von den strategischen Absichten und Zielen im Landschaftsbereich ist der Gemeinderat trotz den vorgenommenen Änderungen nicht abgerückt.

Die Änderungen in der Übersicht

Im Baureglement wird ein „Landwirtschaftsartikel“ sichtbar verankert. Dieser unterstreicht die Bedeutung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Zudem werden Bedeutung und Zweck der Schutz- und Schongebiete im Anhang des Baureglements genauer umschrieben, was die Gebietsabgrenzung und deren Schutz respektive Schonung nachvollziehbar und verständlicher macht.

An den Landschaftsschutzgebieten L1 hält der Gemeinderat fest. Sie wurden jedoch in der Ausdehnung reduziert. Die Schutzgebiete L1 bezwecken die Erhaltung und Aufwertung von besonders wertvollen naturnahen Lebensräumen für einheimische Tier- und Pflanzenarten.

Die Landschaftsschongebiete L2 wurden aufgrund der Verschärfungen auf kantonaler Ebene aus dem Schutzplan gestrichen. Einzig für das Gemeindegebiet im BLN Objekt 1320 Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasserschlucht wurde das Schongebiet beibehalten. Die Bestimmungen im Baureglement wurden entsprechend angepasst.

Die Landschaftsschongebiete mit Bauverbot L3 haben die Bewahrung des Landschaftsbildes zum Ziel und bleiben erhalten. Sie wurden in ihrer Ausdehnung ebenfalls überprüft und mit der Reduktion von Pufferzonen angepasst.

Am Landschaftsschongebiet Grünes Band L4 hält der Gemeinderat fest. Das Grüne Band bezweckt die Erhaltung und Aufwertung des stadtnahen Landschaftsgürtels und war in der öffentlichen Auflage nicht bestritten.

Den bereits heute gültigen Schutz der Hochstammobstgärten will der Gemeinderat beibehalten. Einige Objekte mit geringem Wert werden jedoch aus dem Schutzplan entlassen. Bei den geschützten Einzelbäumen bleiben wie bereits in der öffentlichen Auflage 33 Objekte unter Schutz. Bei den erhaltenswerten Einzelbäumen wie auch bei den geschützten Baumreihen, Alleen und Baumgruppen wurden im Rahmen der Überprüfung einige Objekte aus dem Schutzplan entfernt.

Mit den beschlossenen Änderungen zum Schutzplan hat der Gemeinderat wesentlichen Einwänden Rechnung getragen, ohne von seiner Grundstrategie abzuweichen und es ist die Basis gelegt, damit die Gemeinde mit den Einspracheverhandlungen ab November beginnen kann.

Ausgewogenes Gesamtpaket

In einer Gesamtrevision der Ortsplanung geht es immer um Interessensabwägung. Der Gemeinderat sieht sich insgesamt bestärkt, die richtige Richtung eingeschlagen und ein ausgewogenes Paket geschnürt zu haben. Gleichzeitig hat er die in der öffentlichen Auflage und mit einer Petition geäusserte Kritik ernst genommen, Korrekturen angebracht und den Schutzplan mit den Vorschriften verständlicher gemacht.

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, die gesamte neue Baurechtliche Grundordnung mit Nutzungsplan, Baureglement und Schutzplan in diesem Jahr zu Handen des Gemeindeparlaments zu verabschieden. Das Parlament hat anschliessend die Möglichkeit, letzte Anpassungen zu beschliessen. Alle Änderungen werden nochmals öffentlich aufgelegt.

Mit diesem Vorgehen ist eine Volksabstimmung zur Ortsplanungsrevision im Jahr 2018 möglich. Ziel des Gemeinderats ist die bestmögliche Klärung offener Fragen und eine breite Akzeptanz der überarbeiteten Ortsplanung.

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Auskunftspersonen

Gemeinderat: Rita Haudenschild, Gemeinderätin Umwelt und Betriebe
                       T 031 970 94 40 / 078 737 01 42

Verwaltung: Daniel Gilgen, Abteilungsleiter Umwelt und Landschaft
                    T 031 970 94 43