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Köniz sichert sich die Mitbenutzung der Berner Entsorgungshöfe

13.9.2018 - Der Entsorgungshof Köniz hat seine Kapazitätsgrenzen erreicht. Um ihn zu entlasten, hat der Gemeinderat per Anfang 2019 die vertragliche Zusammenarbeit mit der Stadt Bern im Bereich Entsorgungshöfe beschlossen. Könizerinnen und Könizer werden daher gebeten, vermehrt die beiden nahegelegenen, städtischen Entsorgungshöfe Fellerstrasse und Schermen zu benutzen.

Der Entsorgungshof im Werkhofareal an der Muhlernstrasse 101 ist an seiner absoluten Kapazitätsgrenze. Geplant wurde er einst für die Annahme von Sonderabfällen. Mit der Erweiterung des Entsorgungsangebots wurde jedoch bereits bei der Eröffnung im Jahr 2000 deutlich, dass der vorhandene Platz für Sammelbehälter, Werkhofbetrieb und manövrierende Privatfahrzeuge nicht ausreicht. Um sicherheitskritischen Situationen vorzubeugen, wurde mit gezielten Lenkungsmassnahmen eine Entlastung des Areals angestrebt. Zusätzlich wurden im Jahr 2015 die Öffnungszeiten erweitert. Dennoch hat der Entsorgungshof Köniz heute seine Kapazitätsgrenze erreicht, seine Benutzung muss daher begrenzt werden.

Kooperation mit der Stadt Bern
Entlastung soll nun die Kooperation mit der Stadt Bern bringen. Indem die Gemeinde Köniz eine Jahrespauschale von 42‘000 Franken an die Stadt Bern entrichtet, sichert sie sich das Mitbenutzungsrecht an den städtischen Entsorgungshöfen. Die Stadt Bern erlässt im Gegenzug den Kundinnen und Kunden aus der Gemeinde Köniz den Pauschalaufpreis von 5 Franken pro Entsorgung, welcher allen Nicht-Bernerinnen und -Bernern bei den Entsorgungshöfen Fellerstrasse und Schermen berechnet wird.
Eingehende Abklärungen und eine Variantenstudie der Gemeinde Köniz hatten ergeben, dass eine Zusammenarbeit mit der Stadt Bern baulich und betrieblich kostengünstiger ist, als ein Ausbau der eigenen Entsorgungshof-Kapazitäten.

Erweiterte Dienstleistung für die Bevölkerung von Köniz
Die Mitbenutzung der beiden städtischen Entsorgungshöfe bietet für die Könizerinnen und Könizer ein erweitertes Angebot und allenfalls kürzere Anfahrtswege. Die Entsorgungshöfe Schermen und Fellerstrasse verfügen über grosszügige Platzverhältnisse, eine breitere Annahmepalette von unterschiedlichen Abfällen und sind während den gängigen Ladenöffnungszeiten geöffnet. In der Regel sind viele Fahrten in den Entsorgungshof gar nicht nötig, denn in Köniz wird mit Gebührenmarke(n) versehenes Sperrgut wöchentlich zusammen mit dem Kehricht abgeholt und Haushalts- und Unterhaltungselektronik können schweizweit kostenlos im Handel entsorgt werden. Intakte Gegenstände können via Internet-Plattformen, Brockenstuben oder Second-hand-Läden eine weitere Nutzung finden.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat:  Hansueli Pestalozzi, Vorsteher Direktion Umwelt und Betriebe, T 031 970 98 58, 079 744 02 71
  • Verwaltung:  Daniel Gilgen, Leiter Abteilung Umwelt und Landschaft, T 031 970 94 43, 079 301 55 79