Direkt zum Inhalt springen

Aufwand der Gemeinde im Kindes- und Erwachsenenschutz: Erneuter Erfolg für Köniz

22.08.2019 - Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern heisst eine Beschwerde der Gemeinde Köniz grösstenteils gut: Sie hebt einen Entscheid des Sozialamtes auf, welcher die Abgeltung der Kosten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes festlegt. Gemäss der Gemeinde Köniz fällt die Entschädigung deutlich zu tief aus. Das Sozialamt muss nochmals über die Bücher.

Im Jahr 2013 ging der Kindes- und Erwachsenschutz von den Gemeinden an die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB über. Viele Aufgaben werden seither von den Gemeinden im Auftrag der KESB erfüllt. Das Gesetz verlangt, dass der Kanton die Gemeinden für diesen Aufwand vollumfänglich entschädigt. Seit dem Jahr 2013 reklamierte Köniz in mehreren Beschwerdeschriften, die Entschädigung durch den Kanton falle deutlich zu tief aus.

Erhöhung um 11 Prozent
Den ersten Meilenstein erreichte Köniz, als das bernische Verwaltungsgericht Ende 2016 bestätigte, dass das kantonale Gesetz wirklich eine Abgeltung der ganzen Aufwendungen verlangt. Daraufhin erhöhte der Kanton die festgelegten Fallpauschalen ab 2016 um 11 Prozent.

Die Gemeinde kann jedoch mit eigenen Zahlen belegen, dass die Kosten auch mit der neuen Entschädigung nicht abgedeckt werden. Somit verstösst auch die höhere Entschädigung gegen die Vorgaben des kantonalen Gesetzes. Aus diesem Grund führte die Gemeinde betreffend das Pilotjahr 2013 erneut Beschwerde an die kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF).

Kostenaufstellung wird nun geprüft
Diese heisst die Beschwerde nun grösstenteils gut, hebt die Verfügung des Sozialamtes auf und weist die Sache zur Neubeurteilung im Sinn der Erwägungen an das Sozialamt zurück. Für die Gemeinde Köniz ist dieser Beschwerdeentscheid ein zweiter wichtiger Meilenstein: Im Beschwerdeentscheid wird das Sozialamt angewiesen, die Kostenaufstellung der Gemeinde Köniz zu prüfen. Diese Prüfung hat bisher nicht stattgefunden.

Gemäss dem Beschwerdeentscheid ist diese Prüfung nachzuholen, weil zwischen der Kostenaufstellung der Gemeinde Köniz und der vorgesehenen Entschädigung des Sozialamtes eine erhebliche Differenz besteht. Die Gemeinde Köniz ist zuversichtlich, dass das Sozialamt die Entschädigung nach Prüfung der Zahlen deutlich erhöht, gemäss der Vorgabe, dass der ganze Aufwand abgegolten wird. Seit 2013 beläuft sich die Kostendifferenz für Köniz auf über 5 Millionen Franken. Dieser Entscheid dürfte auch Auswirkungen auf die Entschädigung des Sozialamtes an alle anderen Sozialdienste des Kantons haben.

Auskunftspersonen
  • Gemeinderat: Hans-Peter Kohler, Vorsteher Direktion Bildung und Soziales, T 031 970 93 50
  • Verwaltung: Daniel Läderach, Abteilungsleiter Soziales, T 031 970 92 47