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Neues Erbrecht – mehr Freiheiten ab 2023

27.10.2022 – Ab Januar 2023 gilt ein neues Erbrecht. Erblasserinnen und Erblasser können fortan freier über ihren Nachlass bestimmen. In Testamenten können die neuen Bestimmungen schon jetzt berücksichtigt werden.

Ab 2023 können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Das neue Erbrecht senkt die Pflichtteilsansprüche der Nachkommen von drei Viertel (3/4) auf die Hälfte (1/2). Der Pflichtteil für Eltern fällt ganz weg. Jene der Ehe- und eingetragenen Partnerinnen und Partner bleiben dagegen unverändert.

Wer seinen Nachlass mit einem Testament nach seinen Wünschen regeln möchte, wird in Zukunft also weniger stark eingeschränkt. Vererbende können freier über ihr Vermögen bestimmen und so beispielsweise eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner stärker begünstigen.

Für die Anwendbarkeit des neuen Erbrechts ist der Zeitpunkt des Todes entscheidend:

  • Stirbt die Erblasserin oder der Erblasser vor dem 1. Januar 2023, gilt das bestehende Erbrecht.
  • Stirbt die Erblasserin oder der Erblasser nach dem 1. Januar 2023, gilt das neue Erbrecht, unabhängig davon, ob das Testament vor oder nach dem 1. Januar 2023 errichtet worden ist.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie bereits ein Testament bei der Gemeinde Köniz hinterlegt haben, sollten Sie sich fragen, ob das aktuelle Testament mit den neuen Bestimmungen übereinstimmt oder ob es eine Klarstellung braucht. 

Weiter sollten Sie überlegen, ob Sie infolge des grösseren Gestaltungsspielraums jemanden neu oder verstärkt begünstigen möchten. 

Wir empfehlen Ihnen deshalb, gemeinsam mit einer Fachperson bestehende Testamente auf ihre Aktualität und Klarheit hin zu überprüfen oder, falls gewünscht, ein neues Testament zu erstellen.

Testament auswechseln

Falls Sie Ihr Testament gerne auswechseln möchten, können Sie einen Termin mit dem Testamentsdienst der Gemeinde Köniz vereinbaren.

Weitere Informationen

Alle weiteren Änderungen zum revidierten Erbrecht können Sie im Zivilgesetzbuch nachlesen.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erbrecht ab 01.01.2023)

Kontakt

Testamentsdienst der Gemeinde Köniz031 970 92 04testamentsdienstNULL@koeniz.ch