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Generelles Feuerwerksverbot im Kanton Bern

28.07.2022 – Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Bern ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern (inkl. Himmelslaternen) erlassen. Weiterhin gültig ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

Generelles Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern

Der Kanton Bern hat ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt. Ebenfalls verboten ist das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen, exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets.

Einzige Ausnahmen sind die offiziellen und amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Diese haben genügend Abstand vom Ufer und werden durch Fachleute gezündet. Von ihnen geht bei Einhaltung der verfügten Auflagen keine Gefahr aus.

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Das vom Kanton Bern am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald gilt weiterhin: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt bis auf Widerruf untersagt.

Ausserhalb dieser Verbotszonen sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Sogenannte 1. Augustfeuer an für die Feuerwehren gut zugänglichen Orten mit entsprechendem Wasserbezug sind grundsätzlich erlaubt.

Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.

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