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Steuergesetzrevision 2021: Forderungen der Städte und Gemeinden

25.6.2019 - Mit der Steuergesetzrevision 2021 will der Kanton Bern das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) auf kantonaler Ebene umsetzen sowie die Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung und Krankenkassenprämien erhöhen. Städte und Gemeinden verlangen, dass die Gesetzesrevision für die Gemeinden im Kanton Bern nicht zu Steuerausfällen führt. Im Dialog wollen sie ihre konkreten Forderungen beim Kanton einbringen.

Medienmitteilung [pdf, 226 KB]