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Schul- und Sportanlagen: Ausweitung der Zertifikatspflicht

20.12.2021 – In den Turn- und Sportanlagen und öffentlichen Räumen der Schulanlagen der Gemeinde Köniz gilt ab Montag, 20. Dezember 2021, eine verschärfte Covid-Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten. Die Massnahmen sind vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet. Dies gemäss den Bestimmungen des Bundesrats.
 
Die verschärfte Covid-Zertifikatspflich gilt im Innern von Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen und generell an Veranstaltungen in Innenräumen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen. Die Gemeinde Köniz richtet sich nach den Vorgaben von Bund und Kanton Bern.
 
Neu geltende folgende Vorgaben
 
  • Die 2G-Covid-Zertifikatspflicht gilt in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen und alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Bei allen Veranstaltungen und bei Sportaktivitäten in Innenräumen muss grundsätzlich eine Maske getragen werden (ab 12 Jahren). Bei Konsumation gilt eine Sitzpflicht.
  • Für Sport- oder Kulturaktivitäten in Innenräumen, bei denen keine Maske getragen wird, gilt 2G+. Das heisst, es sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Ausnahmen gelten für Leistungssportlerinnen und -sportler mit einem nationalen oder Leistungsausweis von Swiss Olympic (Swiss Olympic Card) und bei Mannschaftssportarten im professionellen oder semiprofessionellen Betrieb. Sie haben mit einem Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat (3G) Zugang zu öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben und müssen keine Maske tragen.
  • Während der Sportaktivität muss kein Mindestabstand eingehalten werden und es gibt keine Beschränkungen der Gruppengrösse.
  • Für Kinder und Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten keine Zertifikats-, Abstands- oder Maskenpflichten. Ausserhalb der Aktivitäten gilt in den Innenräumen jedoch eine Maskenpflicht ab 12 Jahren.
  • Draussen gilt für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen weiterhin eine Covid-3G Zertifikatspflicht. Bei kleineren Veranstaltungen im Freien können die Veranstalter selber entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird oder nicht.
  • Veranstalter können den Zutritt auf 2G+ beschränken (Geimpfte, Genesene und Getestete). Bei 2G+ entfallen Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation
Die Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiterhin eingehalten werden.
 
Der Veranstalter (Mieter) ist für die Einhaltung aller Bestimmungen verantwortlich.
 
Weitere Informationen
 
Für genauere und spezifischere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen konsultieren Sie am besten die untenstehenden Links oder nehmen Kontakt zu Ihrem jeweiligen Verband auf.
Die öffentlichen Schulen sind gemäss Beschluss des Kantons Bern bereits seit 17. Dezember 2021 geschlossen. Die Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Köniz bleiben für Vereine bis und mit 23. Dezember 2021 geöffnet, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen. Für Anlässe im Rahmen des Schulsettings und für den Sportunterricht (inkl. obligatorisches Schulschwimmen) gelten die Bestimmungen der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (Leitfaden und FAQ).
 
Auskunftsperson
Stephan Baeriswyl, Leiter Fachstelle Anlagen und Sport,  031 970 92 90