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Pädagogische Umsetzung der Hausaufgabenpraxis in Köniz bewährt sich

12.01.2022 – Die Schulleitungskonferenz Köniz hat drei Jahre nach Einführung des Lehrplans 21 die Hausaufgabenpraxis evaluiert. Alle Eltern, die einem Könizer Elternrat angehören, alle Lehrpersonen, alle Schul- und Tagesschulleitungen und alle Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse wurden befragt. Das Ergebnis zeigt: Das 2018 entworfene Arbeitspapier zur pädagogischen Umsetzung der Hausaufgabenpraxis hat sich bewährt und einen pädagogisch sinnvollen Rahmen geschaffen.

2018 traten zum neu verfassten Lehrplan 21 die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) in Kraft. Die AHB definieren u. a. die maximale Hausaufgabenzeit, die deutlich reduziert ist. Um den neuen Bestimmungen gerecht zu werden, verfasste die Schulleitungskonferenz ein internes Arbeitspapier, das den pädagogischen Umgang in den Könizer Schulen mit den Hausaufgaben beschreibt. Darin wird empfohlen, was für die Schulleitungskonferenz Köniz pädagogisch sinnvolle Hausaufgaben sind, und was zum Unterricht gehört. Das Üben und das Vorbereiten von summativen Überprüfungen sollen möglichst im Unterricht stattfinden, damit die Lehrpersonen diesen eminent wichtigen Bereich von den Lehrpersonen professionell begleiten können. Hausaufgaben beziehen sich vor allem auf den Bereich der Unterrichtsvorbereitung: Material oder Inhalte sammeln, Naturbeobachtungen, Interviews führen, Arbeit an länger dauernden Projekten. Freiwilliges Arbeiten zu Hause ist grundsätzlich immer möglich.

Die Schulleitungskonferenz hat im November 2021 die Umsetzung der Hausaufgabenpraxis in einer breit angelegten Befragung evaluiert. Die Ergebnisse bestätigen den eingeschlagenen Weg:

  • Alle Befragtengruppen sind zufrieden mit der geltenden Hausaufgaben-Regelung in Köniz. Lehrpersonen und Schulleitungen empfinden die Regelung als guten Orientierungsrahmen.
  • Alle befragten Erwachsenengruppen sprechen sich deutlich für die Beibehaltung von Hausaufgaben aus. Lehrpersonen des Zyklus 1 und die Schüler/-innen des Zyklus 3 (7.-9. Klasse) sind für eine Abschaffung der Hausaufgaben.
  • Lehrpersonen und Schulleitungen empfanden die Kommunikation der Hausaufgabenregelung nach Lehrplan 21 als weitgehend unproblematisch. Viele Eltern und einige Lehrpersonen äusserten sich verunsichert über die geltende Regelung und glaubten, in Köniz seien die Hausaufgaben aufgrund der medialen Berichterstattung 2018 «abgeschafft» worden.
  • Für Eltern sind Hausaufgaben ein wichtiges «Fenster in die Schule», das sie aktiv wahrnehmen.
  • Die Schüler/-innen nützen die Hausaufgabenzeit vor allem für die Vorbereitung von Lernkontrollen und das Üben von Vokabeln.
  • Den meisten Schüler/-innen reicht die kantonal vorgegebene Zeit, um die Hausaufgaben zu lösen.
  • Schüler/-innen lösen ihre Hausaufgaben selbständig.
  • Lehrpersonen können auch mit der neuen Regelung nach LP21 die durchschnittlich bis überdurchschnittlich begabten Schüler/-innen gut fördern. Hingegen zweifelt ein Teil der Lehrpersonen, ob sie mit der neuen Hausaufgabenpraxis die leistungsschwächeren Schüler/-innen adäquat fördern können.

Die Evaluation hat in der Einschätzung des Vorsitzes der Schulleitungskonferenz keinen dringenden Handlungsbedarf bezüglich der Hausaufgabenpraxis in Köniz aufgezeigt. Die Schulleitungskonferenz als Auftraggeberin der Evaluation wird nun diskutieren, welche Schlüsse zu ziehen sind und entscheiden, ob und in welcher Form Veränderungen anzugehen sind.

Matthias Mosimann, Niels Lang
Vorsitzende Schulleitungskonferenz