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Situation in der Ukraine – Fragen zu Spenden und Schutzräumen

04.03.2022 – Wegen des Krieges in der Ukraine erhält die Gemeinde Köniz viele Anfragen aus der Bevölkerung rund um Spenden und den Schutz der Schweizer Bevölkerung im Ernstfall. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Spenden für die Ukraine

Viele Schweizerinnen und Schweizer möchten für Menschen in der Ukraine spenden. Inzwischen nehmen aber viele Hilfswerke keine Sachspenden mehr entgegen, weil die Abwicklung sehr zeitintensiv, der Transport teuer und die Logistik aufwändig sind. Zudem besteht Gefahr, dass gewisse Güter im Überfluss gesammelt werden, während andere wiederum fehlen.

Es ist effizienter und günstiger Güter vor Ort oder in Nachbarländern einzukaufen.

Wenn Sie dafür eine Geldspende tätigen möchten, können Sie dies zum Beispiel über die Sammelaktion der Glückskette tun. 

Glückskette
Vermerk «Ukraine»
IBAN CH82 0900 0000 1001 5000 6
Postkonto 10-15000-6
Glückskette
1211 Genf 8
Online-Spende

Einreise und Unterbringung von Geflüchteten

Einreise und Aufenthalt in der Schweiz

Ukrainische Staatsangehörige mit gültigem biometrischem Reisepass können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von maximal 90 Tagen in die Schweiz einreisen. Danach müssen sie ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln. 

Aufgrund der aktuellen Lage wird die bewilligungsfreie Einreise auch dann gewährt, wenn ukrainische Staatsangehörige keinen biometrischen Reisepass besitzen. Sie müssen ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aber auf andere Weise nachweisen können.

Schutzstatus S

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Er wird auch Personen aus Drittstaaten gewährt, vorausgesetzt, dass sie vor ihrer Flucht eine Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine hatten und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Der Schutzstatus S ermöglicht ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne dass ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen werden muss.

Das Aufenthaltsrecht ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Ein Nachzug der Familienangehörigen ist ebenfalls möglich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und Schule ist gewährleistet. 

Unterbringung und Hilfsangebote

Ukrainerinnen und Ukrainer, die neu in die Schweiz kommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion melden. Weiter können an die Adresse ukraineNULL@sem.admin.ch und Hotline 058 465 99 11 (10–12 und 14–16 Uhr) Anfragen eingereicht werden.

Privatpersonen können ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden.

Auf der Plattform von Campax können Sie private und kostenlose Unterkünfte für Flüchtende aus der Ukraine inserieren. Bei der Flüchtlingshilfe können Sie sich auch als Gastfamilie für ukrainische Geflüchtete melden.

Der kantonale Migrationsdienst sammelt zudem alle Hilfangebote im Kanton Bern. Unterkünfte, Übersetzungsdienste und andere Angebote (keine Geldspenden) können über das Formular «Koordinatione Ukraine-Hilfe des Kantons Bern» erfasst werden.

Weitere Informationen

Zuweisung von Schutzräumen

Für die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz steht grundsätzlich ein Schutzraum bereit. Die Schutzräume werden aber nicht in jedem Fall fest zugewiesen. 

Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert. 

Zurzeit ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz unwahrscheinlich. Aus diesem Grund wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume im aktuellen Fall nicht ausgelöst.

Weitere Informationen

Jodtabletten

Jodtabletten (Kaliumjodidtabletten) kommen bei schweren Unfällen in einem Kernkraftwerk zum Einsatz, wenn radioaktives Jod austritt. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Bei einem Ereignis müssen Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden.

Jodtabletten wurden 2014 an die Könizer Bevölkerung und Unternehmen verteilt, weil sich Köniz innerhalb des 50 km Radius des Kernkraftwerks Mühleberg befindet. Das Kernkraftwerk wurde 2019 abgeschaltet, Köniz ist damit weiter als 50 km vom nächsten Kernkraftwerk entfernt und neu in der Kategorie «Gebiete ausserhalb von 50km um ein schweizerisches Kernkraftwerk».

In diesen Gebieten werden die Kaliumjodidtabletten nicht vorsorglich verteilt, die Tabletten sind bei den Kantonen eingelagert. Die Kantone sind verpflichtet, die Tabletten im Falle eines Ereignisses innerhalb von 12 Stunden ab Anordnung durch den Bund an die Bevölkerung zu verteilen.

Wichtig

Nehmen Sie Jod-Tabletten niemals unbegründet ein!
Jod-Tabletten sind nur wirksam, wenn sie zu einem geeigneten Zeitpunkt eingenommen werden, also nicht zu früh und nicht zu spät. Im Falle eines radioaktiven Ereignisses, wird die Nationale Alarmzentrale die Einnahme von Jodtabletten anordnen.

Häufige Fragen zu Jodtabletten

Meine Jodtabletten sind abgelaufen, wo erhalte ich neue?

Abgelaufene Packungen können in der Apotheke umgetauscht werden.

Ich habe meine Jodtabletten weggeworfen/verloren. Wie bekomme ich neue?

Weggeworfene oder verlorene Packungen können in der Apotheke für 5.00 CHF als Ersatz gekauft werden.

Ich habe eine Firma und benötige Jodtabletten für mein Personal.

Bitte wenden Sie sich an die folgende Stelle: kaliumiodid-versorgungNULL@awo.ch.

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