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Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 12/3 «Station Oberwangen»

Das Areal bei der Station Oberwangen ist heute grösstenteils ungenutzt und liegt brach. Die Grundeigentümerin der Schlüsselparzellen plant auf dem Areal eine zentrumsergänzende, dichte Wohnüberbauung mit Verkaufs- und Dienstleistungsnutzung. Mit der vorliegenden Planungsmassnahme soll die Realisierung der neuen Wohnüberbauung ermöglicht werden.

Modellbild von der Station Oberwangen

Lage

Das Areal liegt direkt an der Bahnstation Oberwangen. Im Westen grenzt das Areal an das Bahntrassee der SBB (Linie Bern – Freiburg) und die Autobahn A1.

Im Osten wird das Areal durch die Freiburgstrasse (Kantonsstrasse) begrenzt. Im Norden befindet sich die über Bahn und Autobahn führende Mühlebrücke.

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Station Oberwangen im 3D-Stadtmodell

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Das Projekt

Um eine qualitativ hochwertige Entwicklung des Areals sicher zu stellen, hat die Grundeigentümerin der Schlüsselparzellen, unter der Beteiligung der Gemeinde und einer unabhängigen Fachjury, ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt.

Das Resultat war ein städtebauliches Richtkonzept. Dieses sieht eine verdichtete und gut in die Umgebung eingebettete Wohnüberbauung vor, welche einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung des Dorfs Oberwangen leistet.

Im Prozess des qualitätssichernden Verfahrens hat sich gezeigt, dass die für das Areal geltende baurechtliche Grundordnung geändert werden soll, damit die geplante Wohnüberbauung realisiert werden kann. Zur entsprechenden Änderung der baurechtlichen Grundordnung muss ein ordentliches Verfahren nach Baugesetz durchgeführt werden.

Die Mitwirkung dazu wurde Ende 2020 durchgeführt. Die kantonale Vorprüfung erfolge im Jahr 2021. Nach der öffentlichen Auflage ist die Zustimmung des Könizer Stimmvolks notwendig. Anschliessend kann die Planung beim Kanton zur Genehmigung einngereicht werden.

Portfolio [pdf, 1.9 MB]

Aktueller Planungsstand: öffentliche Auflage

Vom 23. November bis 22. Dezember 2023 läuft die öffentliche Auflage der Änderung der Zone mit Planungspflicht Nr. 12/3 Station Oberwangen. Die öffentliche Auflage beinhaltet:

Planungsunterlagen

Weitere Informationen und Grundlagendokumente

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Auflagefrist bei der Planungsabteilung öffentlich auf und können dort während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Für spezifische Auskünfte wird um Voranmeldung gebeten (031 970 93 91 oder plakNULL@koeniz.ch).

Allfällige Einsprachen und/oder Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Planungsabteilung einzureichen.

Gemeinde Köniz
Planungabteilung, 1. Stock
Landorfstrasse 1
3098 Köniz

Öffnungs- und Telefonzeiten der Gemeindeverwaltung

Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung durch das Gemeindeparlament wird die ZPP Nr. 12/3 Station Oberwangen den Stimmberechtigten zur Urnenabstimmung unterbreitet.

Das AGR entscheidet anschliessend im Genehmigungsverfahren erstinstanzlich über allfällige unerledigte Einsprachen.

Kontakt

Aktualisierung: 23.11.2023