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Brandschutz

Brandschutzvorgaben in der Gemeinde Köniz

Brandschutzvorgaben mit gezielten Massnahmen und Auflagen tragen dazu bei, Brände zu verhindern und im Ernstfall deren Auswirkungen zu begrenzen.

Ziele des Brandschutzes

Der Brandschutz verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Brandverhütung: Brände minimieren oder im besten Fall ganz verhindern
  • Personensicherheit: Fluchtmöglichkeiten gewährleisten und Menschenleben schützen
  • Sachwertschutz: Schäden an Gebäuden und Eigentum möglichst geringhalten
  • Effektive Brandbekämpfung: Optimale Bedingungen für Feuerwehreinsätze schaffen
  • Umweltschutz: Schäden durch Rauchgase und Löschwasser minimieren
  • Denkmalschutz: Historische Baudenkmäler bewahren

Brandschutz im Baubewilligungsverfahren

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden alle Baugesuche brandschutztechnisch geprüft. Die Zuständigkeit ist nach Gebäudetyp geregelt:

  • Die Aufsicht über den Brandschutz bei Ein- und Mehrfamilienhäusern obliegt der Gemeinde Köniz.
  • Bei allen anderen Gebäuden sind die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) für die Prüfung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften verantwortlich.

Soweit erforderlich, werden Brandschutzauflagen erlassen, die einen integrierenden Bestandteil der Baubewilligung bilden.

Relevante Vorschriften

Im Brandschutz gelten verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind. Umfassende Informationen zu allen geltenden Brandschutzvorschriften, deren praktische Umsetzung sowie weiterführende Merkblätter und Dokumentationen finden Sie auf folgenden Plattformen:

Kontakt

Gemeinde Köniz
Bauinspektorat
Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
031 970 93 12 (Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr)
E-Mail

Schalteröffnungszeiten

Feueraufseher

Konrad Häusler
079 771 59 90
konrad.haeusler1966@gmail.com

Notruf

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