Brandschutz
Brandschutzvorgaben in der Gemeinde Köniz
Brandschutzvorgaben mit gezielten Massnahmen und Auflagen tragen dazu bei, Brände zu verhindern und im Ernstfall deren Auswirkungen zu begrenzen.
Ziele des Brandschutzes
Der Brandschutz verfolgt mehrere wichtige Ziele:
- Brandverhütung: Brände minimieren oder im besten Fall ganz verhindern
- Personensicherheit: Fluchtmöglichkeiten gewährleisten und Menschenleben schützen
- Sachwertschutz: Schäden an Gebäuden und Eigentum möglichst geringhalten
- Effektive Brandbekämpfung: Optimale Bedingungen für Feuerwehreinsätze schaffen
- Umweltschutz: Schäden durch Rauchgase und Löschwasser minimieren
- Denkmalschutz: Historische Baudenkmäler bewahren
Brandschutz im Baubewilligungsverfahren
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens werden alle Baugesuche brandschutztechnisch geprüft. Die Zuständigkeit ist nach Gebäudetyp geregelt:
- Die Aufsicht über den Brandschutz bei Ein- und Mehrfamilienhäusern obliegt der Gemeinde Köniz.
- Bei allen anderen Gebäuden sind die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) für die Prüfung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften verantwortlich.
Soweit erforderlich, werden Brandschutzauflagen erlassen, die einen integrierenden Bestandteil der Baubewilligung bilden.
Relevante Vorschriften
Im Brandschutz gelten verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind. Umfassende Informationen zu allen geltenden Brandschutzvorschriften, deren praktische Umsetzung sowie weiterführende Merkblätter und Dokumentationen finden Sie auf folgenden Plattformen:
Kontakt
Gemeinde Köniz
Bauinspektorat
Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
031 970 93 12 (Montag bis Freitag 8.00–12.00 Uhr)
E-Mail
Feueraufseher
Konrad Häusler
079 771 59 90
konrad.haeusler1966@gmail.com