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Gewässerunterhalt und Wasserbau

Die Gemeinde Köniz hat 92 Kilometer Fliessgewässer. Nebst der Aare mit der Gürbemündung, der Sense und dem Schwarzwasser sind der Scherli- und Gaselbach die längsten Gewässer in der Gemeinde. Gestützt auf das kantonale Wasserbaugesetz und -verordnung sowie auf das Wasserbaureglement, ist die Gemeinde sowohl für den Unterhalt der offen fliessenden Gewässer als auch für den Hochwasserschutz zuständig. Die Fliessgewässer werden nach ökologischen Kriterien durch Bauern im Stundenlohn unterhalten. Für diese Arbeiten benötigt die Gemeinde eine Gewässerunterhaltsbewilligung (Naturschutz- und fischereipolizeiliche Bewilligung).

Hochwasserschäden bei Bächen werden mit ingenieurbiologischen Massnahmen (Einbau von Pflanzen, Verbauungen mit Holz und Steinblöcken etc.) saniert. Das Vorhaben richtet sich nach den geltenden Richtlinien zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Hochwasser-Schutzmassnahmen. Die Gemeinde besitzt zwei Hochwasserrückhaltebecken (HRB), die Weiermatt (Dorfbach) mit einem Inhalt von 61 000 Kubikmeter und den Sulgenbach mit 62 900 Kubikmeter Wasser Inhalt. Die zwei Rückhaltebecken schützen das Zentrum Köniz vor Hochwasser.

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Abteilung Umwelt und Landschaft
Dienstzweig Landschaft
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3098 Köniz
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