Direkt zum Inhalt springen

OPR Übersicht

Ortsplanungsrevision Köniz (OPR) in der Übersicht

Die Ortsplanung befasst sich mit der räumlichen Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebiets. Sie legt fest, welche Grundstücke in welcher Art und in welchem Ausmass genutzt werden dürfen und welche Gebiete und Objekte geschützt und erhalten werden sollen. In den vergangenen Jahren ist die Könizer Ortsplanung von 1994 einer umfassenden Revision unterzogen worden. Am 23. September 2018 hat die Stimmbevölkerung der neuen Ortsplanung (revidierte baurechtliche Grundordnung) mit 78% Ja-Stimmenanteil klar zugestimmt.

Die Gemeinde Köniz denkt nicht nur an das Hier und Jetzt, sie denkt auch an ihre Zukunft. Im Rahmen der Ortsplanung stellt sie sich die Frage: Wie soll sich die Gemeinde entwickeln, damit sie den Bedürfnissen der Menschen, die hier wohnen und arbeiten, am besten gerecht werden kann? Die letzte Ortsplanungsrevision stammt von 1994, aus einer Zeit also, in der das Internet die breite Bevölkerung noch nicht erreicht hatte.

Seither haben sich Gesellschaft und Wirtschaft stark verändert, neue Bedürfnisse hinsichtlich Wohnen und Arbeiten sind entstanden. Zudem haben Bund und Kanton ihre Vorgaben an die räumliche Entwicklung einer Gemeinde angepasst. Die nun angepasste Ortsplanungsrevision nimmt diese neuen Bedürfnisse und Vorgaben auf und legt die Basis für eine gesunde Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren.

Köniz wächst nach innen – und bleibt sich treu

Wenn man das Luftbild betrachtet, dann ist Köniz mehrheitlich grün – und daran soll sich nichts ändern. Der Schwerpunkt der angepassten Ortsplanungsrevision liegt dementsprechend auf der so genannten „Verdichtung nach innen“. Raum für neue Wohnungen und neue Betriebe soll vor allem in bestehenden, gut erschlossenen Siedlungsgebieten geschaffen werden – dort also, wo die Menschen einkaufen und sich treffen können, wo Arztpraxen und ÖV-Haltestellen in der Nähe sind, wo Kinder zur Schule gehen können und wo öffentliche Infrastrukturanlagen vorhanden sind und effizient genutzt werden.

Mit der Entwicklung nach innen werden Landwirtschaftsflächen sowie Natur- und Erholungsgebiete vom Baudruck entlastet, das Landschaftsbild bleibt intakt und die Fruchtfolgeflächen als wirtschaftliche Grundlage der Landwirtschaft werden bewahrt. Das Wachstum in der Gemeinde kann stattfinden, ohne die Bauzonen insgesamt zu erweitern. Köniz wird kompakt, ohne eng zu werden.

Ein Gemeinschaftswerk

Die Ortsplanungsrevision ist keineswegs nur ein Werk von Fachleuten, sondern ein Gemeinschaftswerk von Bevölkerung, Unternehmen, Interessenverbänden, Politik und Behörden. Das Raumentwicklungskonzept und die kommunale Richtplanung, welche den «Boden» der Ortsplanungsrevision bilden, wurden in einem intensiven partizipativen Prozess mit der Bevölkerung erarbeitet.

Auch zur baurechtlichen Grundordnung konnten sich Betroffene und Interessierte äussern: Diese wurde Mitte 2014 in die öffentliche Mitwirkung gegeben und im Frühling 2017 öffentlich aufgelegt. Inputs und Kritik führten zu verschiedenen Anpassungen.

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Im Mai 2018 verabschiedete das Parlament die Ortsplanungsrevision und im September 2018 stimmte die Könizer Stimmbevölkerung der Revision mit einem klaren Mehr von 78% deutlich zu. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern hat die Ortsplanungsrevision im Mai 2020 genehmigt. Gegen die Genehmigung sind mehrere Beschwerden hängig. 

Dennoch trat am 1. September 2021 ein Grossteil der OPR in Kraft. Weitere Teile traten am 1. März 2023 in Kraft. 

Auskunft/Kontakt

oprNULL@koeniz.ch
T 031 970 93 91