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Militärische Aufgebote und Meldepflicht

Obligatorisches Schiessen

Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden.

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Daten und Schiesszeiten

Militärische Aufgebote

Das Aufgebotsplakat für Militärdienstleistende der Schweizer Armee wird in der Gemeinde Köniz in 3097 Liebefeld, Neuhausplatz (beim Fadenspühli) angeschlagen.

Der Diensteinsatz kann über das Aufgebotstableau der Schweizer Armee abgefragt werden.

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Aufgebotsdaten der Schweizer Armee

Meldepflicht und Auslandaufenthalt

Änderungen von persönlichen Daten, Wohnadresse und Beruf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen dem Sektionschef beziehungsweise dem Kreiskommando des Wohnortkantons melden.

Planen Sie einen Aulandaufenthalt? Bitte beachten Sie dazu die Informationen der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.

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