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Klimaschutzreglement

Köniz auf dem Weg zur Klimaneutralität

Bis spätestens 2045 soll die Gemeinde Köniz das Netto-Null-Ziel erreichen, sprich nur noch so viele Treibhausgas-Emissionen verursachen, wie durch die Natur oder Speichersysteme wieder ausgeglichen werden. Die Gemeindeverwaltung soll bereits 2035 klimaneutral sein. So will es das 2023 beschlossene Klimaschutzreglement.

Mit dem Klimaschutzreglement wurden die Klimaziele der Gemeinde verbindlich festgehalten. Zusammen mit der Klima- und Energiestrategie dient es der Gemeindeverwaltung als Leitplanke für ihr Handeln und stellt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auf kommunaler Ebene sicher. Folgende sind die zentralen Eckpunkte des Reglements:

  • Netto-Null direkte Treibhausgasemissionen der Verwaltung bis 2035
  • Netto-Null direkte Treibhausgasemissionen auf dem Gemeindegebiet bis 2045
  • Schrittweise Reduktion der grauen Treibhausgasemissionen
  • Einführung einer «Spezialfinanzierung Klimaschutz» für die Massnahmen der Gemeinde.

Um die gesetzten Ziele zu erreichen, wurden in der Klima- und Energiestrategie verschiedene Handlungsschwerpunkte definiert (Zurzeit in Überarbeitung).

Handlungsschwerpunkte

Wärme und Strom

In den Bereichen Wärme und Strom muss eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen erreicht werden, etwa durch energetische Sanierungen.

Fossile und Elektrospeicherheizungen müssen durch erneuerbare Alternativen ersetzt werden, wobei dem Ausbau der Fernwärme eine zentrale Rolle zukommt. Zudem soll die Solarenergieproduktion markant steigen. 

Verkehr

Den Verkehr gilt es soweit als möglich zu vermeiden – etwa mittels einer sinnvollen Raum- und Verkehrsplanung –, auf umweltfreundliche und flächensparende Verkehrsmittel zu verlagern und durch die Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen verträglich zu gestalten. Ausserdem sollen miteinander verbundene Infrastrukturen und Verkehrsmittel vernetzt werden. 

Das Prinzip vermeiden, verlagern und verträglich gestalten gilt auch für den gemeindeeigenen Dienst- und Werkverkehr. Die Fahrzeuge der Gemeindeverwaltung werden nach und nach elektrifiziert und wenn immer möglich mit Strom von den Dächern der gemeindeeigenen Liegenschaften geladen. 

Graue Emissionen

Im Bereich der grauen Emissionen ist die Gemeinde bestrebt, ihre Beschaffung klimaverträglich zu gestalten.

Dies umfasst sowohl den konsequenten Einbezug der Nachhaltigkeit als Beschaffungskriterium als auch die Betrachtung der gesamten Lebenszykluskosten der zu beschaffenden Güter.

Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde die Bevölkerung durch Information und Sensibilisierung darin, den persönlichen ökologischen Fussabdruck zu reduzieren. 


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Fachstelle Umwelt und Energie