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Nachhaltige Entwicklung Schweiz

Nachhaltige Entwicklung ist als eines der obersten Staatsziele in der Bundesverfassung verankert. Artikel 73 fordert Bund und Kantone auf, «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits» anzustreben.

Seit 1997 verfolgt der Bundesrat eine Strategie «nachhaltige Entwicklung», die er regelmässig überprüft und anpasst. Die nationale Strategie hilft, die Anstrengungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren. Sie dient den mit der Umsetzung beauftragten Akteuren auf Bundesebene als Vorgabe und Orientierung. Der Bund kann aber die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung nicht allein umsetzen. Kantone und Gemeinden und die Zivilgesellschaft, Verbände, NGOs und Interessengruppen, müssen mitziehen und konkrete Massnahmen in allen politischen Bereichen durchführen.

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