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Ausweise und Dokumente

Sie brauchen eine neue ID oder einen neuen Pass? Benötigen Sie einen Heimatausweis, eine Wohnsitzbescheinigung oder möchten Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen? Hier finden Sie Informationen wie Sie vorgehen müssen, um das gewünschte Dokument zu erhalten.

Dokumente und Bescheinigungen der Gemeinde Köniz

Heimatausweis

Falls Sie in einer anderen Gemeinde länger als drei Monate Wochenaufenthalterin beziehungsweise Wochenaufenthalter sind, müssen Sie sich mit dem Heimatausweis/Interimsausweis in dieser Gemeinde anmelden. 

Sie können den Heimatausweis online bestellen oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Der Heimatausweis kostet CHF 20.–.

Online-Bestellung

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Einwohnerdienste

Heimatschein

Schweizer Bürgerinnen und Bürger bestellen den Heimatschein beim Zivilstandsamt ihres Heimatortes.

Heimatort Köniz: Bestellung Heimatschein

Wenn Sie in der Gemeinde Köniz heimatberechtigt sind, können Sie Ihren Heimatschein beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland bestellen.

Heimatschein bestellen

Lieu d'origine Koeniz: commande d’un acte d’origine

Si vous êtes originaire de Koeniz veuillez-vous adresser à l'office de l'état civil Berne-Mittelland pour la commande d'un acte d'origine.

Commande d'un act d'origine

Wohnsitzbescheinigung

Wohnen Sie in der Gemeinde Köniz und benötigen eine Wohnsitzbescheinigung (z.B. Einbürgerung, Anmeldung an einer Hochschule, Versicherung, Grundbuchamt etc.)?
Sie können diese online bestellen oder am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 20.- pro Person.

Online-Bestellung

Online-Schalter: Wohnsitzbescheinigung bestellen

Wohnsitzbestätigung für den Kauf eines GA

Falls Sie eine Wohnsitzbescheinigung für die SBB zur Berechtigung des Kaufs eines GA-Plus Familia oder GA-Plus Duo Partner benötigen, füllen Sie bitte das Formular «SBB-Wohnsitzbestätigung» aus und lassen Sie dieses am Schalter der Einwohnerdienste bestätigen. Die Bescheinigung kostet CHF 20.

Formular «SBB-Wohnsitzbestätigung» [pdf]

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Einwohnerdienste

Lebensattest und Lebensbescheinigung

Das Lebensattest wird oftmals von Versicherungen oder Renteninstituten verlangt. Sie beweisen, dass die versicherte Person lebt.

Bitte beachten Sie: Für den Erhalt dieser Bescheinigung ist es zwingend erforderlich, dass Sie persönlich bei den Einwohnerdiensten vorbeikommen. Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

Das Lebensattest kostet CHF 20.

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Einwohnerdienste

Beglaubigungen von Unterschriften

Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen?

Gemäss Notariatsverordnung des Kantons Bern (Art. 62 ff NV) sind für die Beglaubigung von Unterschriften im Kanton Bern ausschliesslich die Notare zuständig. 

Weitere Informationen

Anwalts- und Notariatsregister des Kantons Bern

 

Ausweise, Auszüge und weitere Dokumente

Identitätskarte, Reisepass und Notpass

Als Schweizerin oder Schweizer mit Wohnsitz im Kanton Bern beantragen Sie Ihren neuen Ausweis in einem der sieben Ausweiszentren des Kantons Bern. Dafür benötigen Sie einen Termin, den Sie über das Callcenter des Ausweiszentrums oder online vereinbaren können.

Ausweiszentrum Bern

Ausweiszentrum Bern
Laupenstrasse 18A (vis-à-vis Parking City-West)
3008 Bern
T 031 635 40 00

Ausweiszentrum Bern

Weitere Informationen

Strafregisterauszug

Den Strafregisterauszug bestellen Sie über das Bundesamt für Justiz oder an einem Postschalter.

Weitere Informationen

Betreibungsregisterauszug

Den Betreibungsregisterauszug bestellen Sie beim Betreibungsamt Bern-Mittelland, bei der Post oder beim Bundesamt für Justiz. 

Weitere Informationen

Lernfahrausweis, Führerausweis und Fahrzeugausweis

Möchten Sie einen Lernfahrausweis beantragen, brauchen Sie einen Fahrzeugausweis oder möchten Sie Ihr Fahrzeug anmelden? Diese Dokumente erhalten Sie beim kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Namensänderung

Sie möchten gerne Ihren Vor- oder Familiennamen ändern? Dazu müssen Sie ein Gesuch beim Kanton Bern einreichen, in dem Sie ausführlich schildern, welche Nachteile Sie durch Ihren Vor- oder Familiennamen erfahren. Eine Namensänderung ist kostenpflichtig. Details erfahren Sie bei der Sicherheitsdirektion den Kantons Bern.

Weitere Informationen

Namensänderung

Namenserklärung

In manchen Fällen muss eine Namenserklärung abgegeben werden.

Dies trifft zu, wenn
  • Sie vom Familiennamen zu Ihrem Ledignamen zurückkehren möchten (z.B. nach Auflösung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft).
  • Sie nicht verheiratet sind und möchten, dass Ihr Kind den Ledignamen des Vaters trägt.
  • Sie bei der Heirat einen Familiennamen bestimmt haben und möchten, dass Ihr Kind den Ledignamen des anderen Elternteils erhält.
  • Sie vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben und wieder Ihren Ledignamen tragen möchten.

Eine Namenserklärung wird beim kantonalen Zivilstandesamt abgegeben und ist kostenpflichtig. Für die Namenserklärung müssen Sie persönlich vorbeikommen und sich ausweisen.

Weitere Informationen

Zivilstandesämter des Kantons Bern