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Schutzraumkontrolle Gemeinde Köniz

Schutzraumkontrolle Gemeinde Köniz

Die Gemeinde Köniz muss gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern alle zehn Jahre eine Kontrolle der über tausend Schutzräume durchführen, welche sich auf dem Gemeindegebiet befinden. Die nächste Kontrolle in der Gemeinde Köniz findet von 2018-2020 statt.

Aufgrund des grossen Umfangs hat die Gemeinde Köniz entschieden, die Kontrolle der Schutzräume von einem externen Kontrollorgan durchführen zu lassen. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde der Auftrag an die Firma RISTAG Ingenieure AG, Urtenen-Schönbühl, vergeben. Diese wird ihre Tätigkeit Anfang April 2018 aufnehmen.

Kontrolle von rund 1700 Schutzräumen in der Gemeinde Köniz
Die Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) vom 5. Dezember 2003 sieht vor, dass die Betriebsbereitschaft und der Unterhalt der bestehenden Schutzräume und Kulturgüterschutzräume periodisch kontrolliert werden müssen.

Die entsprechenden Detailbestimmungen sind in den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) über die PSK geregelt. Demnach ist die PSK mindestens alle zehn Jahre durchzuführen. Den Kantonen steht es frei, kürzere Intervalle festzulegen.

Die periodische Schutzraumkontrolle
  • dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft,
  • ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume,
  • soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen.

Der Kanton Bern hat per Gesetz festgehalten, dass die Kontrolltätigkeit an die Gemeinden delegiert wird, da sie Hauptträgerinnen des Bevölkerungsschutzes sind. In der Gemeinde Köniz umfasst die Kontrolle über 1700 grösstenteils private Schutzräume. Die Kontrolle wird sich über einen Zeitraum von ungefähr drei Jahren erstrecken.

Ausschreibung der Schutzraumkontrollen
Weil die zuständige Abteilung Sicherheit der Gemeinde Köniz nicht über die nötigen personellen und fachtechnischen Ressourcen verfügt, hatte sie den Auftrag, wie vom Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern vorgesehen, öffentlich ausgeschrieben. Die Firma RISTAG Ingenieure AG, Urtenen-Schönbühl, wird im Auftrag der Gemeinde Köniz die Eigentümerinnen und Eigentümer der Schutzräume kontaktieren und die Kontrollen durchführen.

Die RISTAG Ingenieure AG wird die Kontrolltätigkeit Anfangs April 2018 planmässig aufnehmen.
Die Kontrolltätigkeit wird über den zentralen Ersatzbeitragsfonds des Kantons Bern abgerechnet, wie es die rechtlichen Grundlagen vorsehen.

Information der Hauseigentümerinnern und Hauseigentümer resp. Immobilienverwaltungen
Die betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümer resp. die zuständigen Immobilienverwaltungen werden vorgängig schriftlich durch die Firma RISTAG Ingenieure AG für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert. So müssen die Schutzräume inklusive die dazugehörige Infrastruktur (wie beispielsweise Ventilationsaggregate oder Notausstiege) zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure zugänglich sein.

Kontaktadressen

Für allgemeine Fragen zur Periodischen Schutzraumkontrolle:
Kantonales Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Tel.: 031 636 06 00

Bei Fragen zu Ablauf und Terminen der Schutzraumkontrollen in der Gemeinde Köniz:
Gemeinde Köniz
Abteilung Sicherheit
Dienstzweig Zivilschutz
Sägestrasse 42
3098 Köniz
Tel.: 031 970 96 12 / 031 970 94 32

Rechtliche Grundlagen
Zur Gewährleistung der Betriebsbereitschaft ist der/die Schutzraumeigentümer/in zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet (Art. 48a Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG).
  • Wird ein Schutzraum ohne Bewilligung aufgehoben, so setzt der Kanton dem Eigentümer eine angemessene Frist zur Wiederherstellung. Wird die Frist nicht genutzt, so ordnet der Kanton auf Kosten des Eigentümers die Wiederherstellung des Schutzraumes an (Art. 29 Abs. 5 Verordnung über den Zivilschutz (ZSV).


Weitere Informationen

RISTAG Ingenieure AG
Als Information hat die RISTAG Ingenieure AG zwei Merkblätter erstellt, in welchen der Unterhalt der Schutzräume sowie drei Schwerpunkte zur Kontrolle ersichtlich sind:

Weitere Informationen: RISTAG Ingenieure AG

Zivilschutzverordnung, ZSV vom 5. Dezember 2003