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Dienstzweig Sozialberatung

Der Dienstzweig Sozialberatung ist zuständig für den Vollzug der Einzelfallhilfe gemäss Sozialhilfegesetz und die Alimentenbevorschussung.

Jede Person mit Wohnsitz in den Gemeinden Köniz und Oberbalm (Ausländer/innen mit B- und C-Ausweis) hat Anspruch auf Zugang zur Sozialberatung und, sofern sie bedürftig ist, auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. 

Zum Angebot gehören insbesondere:
  • wirtschaftliche Hilfe in Form von Geldleistungen zur Abdeckung der Lebensunterhaltskosten
  • persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
  • Vermittlung und Information

Efahren Sie mehr über die Angebote der Sozialberatung und zur Sozialhilfe.

Kontakt

Leitung

David Fux

Dienstzweig Sozialberatung
Sägestrasse 65
3098 Köniz
031 970 94 19
F 031 970 93 88
sozialesNULL@koeniz.ch

Neuanmeldungen

Täglich von 09.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
Donnerstagmorgen geschlossen

Weiterführende Informationen