Dienstzweig Sozialberatung
Der Dienstzweig Sozialberatung ist zuständig für den Vollzug der Einzelfallhilfe gemäss Sozialhilfegesetz und die Alimentenbevorschussung.
Jede Person mit Wohnsitz in den Gemeinden Köniz und Oberbalm (Ausländer/innen mit B- und C-Ausweis) hat Anspruch auf Zugang zur Sozialberatung und, sofern sie bedürftig ist, auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.
Zum Angebot gehören insbesondere:
- wirtschaftliche Hilfe in Form von Geldleistungen zur Abdeckung der Lebensunterhaltskosten
- persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
- Vermittlung und Information
Efahren Sie mehr über die Angebote der Sozialberatung und zur Sozialhilfe.
Kontakt
Leitung
David Fux
Dienstzweig Sozialberatung
Sägestrasse 65
3098 Köniz
031 970 94 19
F 031 970 93 88
sozialesNULL@koeniz.ch
Neuanmeldungen
Täglich von 09.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.
Donnerstagmorgen geschlossen