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Gebühren für die Nutzung von Schul- und Sportanlagen werden angepasst

14.7.2017 - Die Gemeinde hat die Verordnung über die Benützung der Schul- und Sportanlagen angepasst. Nach 18 Jahren wird erstmals eine Tariferhöhung vorgenommen. Diese beträgt 35 bis 50 Prozent. Der reduzierte Jugendtarif bleibt bestehen.

Im Jahr 2015 wurde im Gemeindeparlament die Motion „Umgestaltung der Gebühren für die Nutzung öffentlicher Schul- und Sportanlagen“ eingereicht. Der Vorstoss wurde in der Folge vom Parlament als Postulat erheblich erklärt. Gestützt darauf hat die Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport eine Revision der Verordnung vorgenommen und diese dem Gemeinderat Ende Juni 2017 vorgelegt.

Die vom Gemeinderat genehmigte Verordnung sieht eine Erhöhung der Gebühren vor, um 35 Prozent bei Dauerbelegungen und 50 Prozent bei Einzelbewilligungen. Die neuen Tarife sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Bis dahin gelten die alten Tarife. Das heisst, es können bis Ende 2017 Buchungen für das Jahr 2018 zu den alten Tarifen getätigt werden. Bei Reservationen für das Jahr 2019 werden ab sofort die neuen Tarife angewendet.

Letzte Anpassung vor 18 Jahren

Die letzte Tarifanpassung liegt 18 Jahre zurück. Die allgemeine Teuerung für diese Zeitspanne beträgt zehn Prozent. Zudem gab es in dieser Zeit einen erheblichen Ausbau der Schul- und Sportinfrastruktur. Die Anforderungen sowie Erwartungen an die Infrastruktur haben sich beträchtlich verändert und die Aufwendungen der Hauswartschaft für Bereitstellung und den Unterhalt der Anlagen sind stark gestiegen. Der Deckungsgrad zwischen den Einnahmen und den realen Kosten kann mit der Tarifanpassung zumindest bis auf 50 Prozent erhöht werden.

Jugendtarif und Rabatt

Die Verordnung wurde im Gesamten überarbeitet. Neben den Erhöhungen werden neu Meisterschaftspauschalen eingeführt, welche den Vereinen Kostensicherheit bei der Durchführung ihrer Meisterschaftsspiele garantieren. Die Juniorentarife betragen weiterhin lediglich einen Sechstel des Grundbetrages. So werden die Juniorenenförderung in den Vereinen und die Bewegungs- und Sporttätigkeiten der Jungen weiterhin speziell gefördert. Eine neue Klausel bietet den Vereinen mit sehr vielen Nutzungen zudem ab einem Jahresumsatz von 5000 Franken einen Rabatt von 20 Prozent auf die Jahresgebühr für Dauerbelegungen an.

Die neuen Tarife bringen der Gemeinde Mehreinnahmen von rund 100‘000 Franken pro Jahr. Die Erhöhung stellt einen Beitrag an die Kostenwahrheit dar. Die zusätzlichen Einnahmen sollen zu grossen Teilen wieder in die Infrastruktur investiert werden.

Auskunftsperson

Thomas Brönnimann, Gemeinderat Direktion Bildung und Soziales
T 031 970 93 50