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Situation in der Ukraine

Fragen zu Geflüchteten und Bevölkerungsschutz

Wegen des Krieges in der Ukraine erhält die Gemeinde Köniz viele Anfragen aus der Bevölkerung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Themen

Allgemeine Informationen und Hotlines

Spenden für die Ukraine

Viele Schweizerinnen und Schweizer möchten für Menschen in der Ukraine spenden. Inzwischen nehmen aber viele Hilfswerke keine Sachspenden mehr entgegen, weil die Abwicklung sehr zeitintensiv, der Transport teuer und die Logistik aufwändig sind. Zudem besteht Gefahr, dass gewisse Güter im Überfluss gesammelt werden, während andere wiederum fehlen.

Es ist effizienter und günstiger Güter vor Ort oder in Nachbarländern einzukaufen.

Wenn Sie dafür eine Geldspende tätigen möchten, können Sie dies zum Beispiel über die Sammelaktion der Glückskette tun. 

Glückskette
Vermerk «Ukraine»
IBAN CH82 0900 0000 1001 5000 6
Postkonto 10-15000-6
Glückskette
1211 Genf 8
Online-Spende

Einreise in die Schweiz

Ukrainische Staatsangehörige mit gültigem biometrischem Reisepass können für einen bewilligungsfreien Aufenthalt von maximal 90 Tagen in die Schweiz einreisen.

Die bewilligungsfreie Einreise wird auch dann gewährt, wenn ukrainische Staatsangehörige keinen biometrischen Reisepass besitzen. Sie müssen ihre ukrainische Staatsangehörigkeit aber auf andere Weise nachweisen können. 

Nach Ablauf der 90 Tage müssen die Geflüchteten ihren weiteren Aufenthalt in der Schweiz regeln (siehe Abschnitt «Schutzstatus S»).

Der «Schutzstatus S» und wie er beantragt werden kann

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten in der Schweiz den «Schutzstatus S». Er wird auch Personen aus Drittstaaten erteilt, vorausgesetzt, dass sie vor ihrer Flucht eine Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine hatten und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Der Schutzstatus S ermöglicht ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne dass ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen werden muss.

Das Aufenthaltsrecht ist auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden. Ein Nachzug der Familienangehörigen ist ebenfalls möglich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und Schule ist gewährleistet. 

Schutzstatus S beantragen

Wichtig zu wissen

Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S – es gibt keine Kontingentierung!

Anmeldung

Schutzsuchende aus der Ukraine, die eine Unterkunft in der Schweiz haben und über Identitätspapiere verfügen, buchen direkt in RegisterMe einen Registrierungstermin in einem Bundesasylzentrum (BAZ). Registrierungen sind in der Regel von Montag bis Freitag und nur mit einem Termin möglich. Mit der Gesuchseinreichung ist die schutzsuchende Person krankenversichert.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine, die keine Unterbringungsmöglichkeit in der Schweiz haben, werden gebeten, sich direkt, d.h. ohne Registrierungstermin, in einem BAZ zu melden. Für diese Personen sind die BAZ als erste Anlaufstelle in der Schweiz rund um die Uhr geöffnet.
  • Erwachsene schutzbedürftige Personen aus der Ukraine, die zwar eine Unterbringungsmöglichkeit in der Schweiz haben, jedoch über keine Identitätspapiere verfügen, werden gebeten, sich direkt, d.h. ohne Registrierungstermin, in einem BAZ zu melden.

Für die Gemeinde Köniz befindet sich das nächstgelegene Bundesasylzentrum an folgender Adresse:

Achtung! Aufgrund der aktuell hohen Auslastung im BAZ Bern wird bei fehlenden Terminen über RegisterMe empfohlen, einen Termin in einem anderen Bundesasylzentrum zu buchen. Eine rasche Registrierung ist wichtig, da nur so der Zugang zur Krankenkasse und die Unterstützung durch die Asylsozialhilfe sichergestellt werden kann. Das ÖV-Ticket für die Hinreise zum BAZ wird der schutzsuchenden Person, sobald der Termin gebucht wurde, automatisch per E-Mail zugestellt. Das Ticket für die Weiterreise zum zugewiesenen Ort wird im BAZ abgegeben.

Bundesasylzentrum Bern (ehemaliges Zieglerspital)
Morillonstr. 75
3007 Bern
058 465 11 11

Weitere Informationen

Anmeldung bei der Gemeinde

Personen in einer Kollektivunterkunft:

Ukrainerinnen und Ukrainer, die in einer Kollektivunterkunft (Phase I) untergebracht sind, müssen sich bei der Gemeinde nicht anmelden.

Privat untergebrachte Personen:

Ukrainerinnen und Ukrainer, die privat untergebracht sind (Phase II), müssen sich bei der Gemeindeverwaltung persönlich anmelden.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin. 

Ohne Termin können aktuell keine Anmeldungen gemacht werden. 

Nehmen Sie Ihren Pass, die SEM-Verfügung und, falls vorhanden, Zivilstandsdokumente (Geburtsschein, Eheschein usw.) mit.

Nach der Anmeldung erhalten die Geflüchteten den «Ausweis S» im Kreditkartenformat.

Gemeinde Köniz
Einwohnerdienste (Gemeindehaus Bläuacker)
Landorfstrasse 1
3098 Köniz
031 970 91 15

Nach der Anmeldung erhalten die Geflüchteten den «Ausweis S» im Kreditkartenformat.

Private Unterbringung

Eine Privatperson kann ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss ihre Ankunft bei der zuständigen kantonalen Behörde gemeldet werden.

Angebote für private Unterbringung der Geflüchteten können bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe gemeldet werden.

Der kantonale Migrationsdienst sammelt zudem alle Hilfsangebote im Kanton Bern. Unterkünfte, Übersetzungsdienste und andere Angebote (keine Geldspenden) können über das Formular «Koordination Ukraine-Hilfe des Kantons Bern» erfasst werden.

Weitere Informationen

Einschulung geflüchteter Kinder

Ukrainische Kinder, die in der Gemeinde Köniz wohnen, müssen für die Schule angemeldet werden, damit sie möglichst rasch eingeschult werden.

Dazu füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden es per E-Mail oder Post an die unten aufgeführte Adresse. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport.

Anmeldeformular für den Schulbesuch_Deutsch [docx, 55 KB]
Anmeldeformular für den Schulbesuch_Französisch [docx, 55 KB]
Anmeldeformular für den Schulbesuch_Ukrainisch [docx, 61 KB]

Abteilung Bildung, Soziale Einrichtungen und Sport
Abteilungssekretariat 
Stapfenstr. 13, 3098 Köniz (1. Stock links)
031 970 92 93
fachstelle.bildungNULL@koeniz.ch

Weitere Informationen

Arbeiten mit Ausweis S

Geflüchtete mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz als Angestellte und als Selbständigerwerbende arbeiten.

Angestellte

Personen mit Schutzstatus S benötigen eine Bewilligung, um eine Stelle antreten zu können oder wenn sie eine Stelle wechseln. Dazu muss der Arbeitgebende folgende Unterlagen beim kantonalen Amt für Wirtschaft einreichen (Adresse im Formular):

  • Ausgefülltes Formular «Stellenantritt – Ausländische  Arbeitnehmende mit Schutzstatus S» (siehe weiter unten)
  • Arbeitsvertrag
  • Kopie Ausweis S (wenn bereits vorhanden, andernfalls positiver Entscheid über die vorübergehende Schutzgewährung des Staatssekretariats für Migration)
  • Passkopie (wenn vorhanden)

Das Amt für Wirtschaft informiert den Arbeitgebenden über den Entscheid. Sobald die Arbeitsbewilligung vorliegt, kann die betroffene Person die Stelle antreten.

Formular «Stellenantritt – Ausländische Arbeitnehmende mit Schutzstatus S»[pdf, 108 KB]

Weitere Informationen

Selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständigerwerbende müssen dem Amt für Wirtschaft ein kurzes Businessmodell zur Geschäftsidee mit Angabe der Finanzierung einreichen.

Der Entscheid wird direkt der gesuchstellenden Person zugesandt. Sobald der positive Entscheid vorliegt, kann sie die selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Weitere Informationen

Selbstständige Erwerbstätigkeit mit Ausweis S

Gesundheit, Unterstützungsangebote und Sicherheit

Unterstützungsangebote

Angebote der Gemeinde

Die Gemeinde Köniz bietet verschiedene Kurse und Dienstleistungen für Migrantinnen und Migranten an. Details erfahren Sie auf den entsprechenden Webseiten.

Angebote von Dritten

Gesundheitsversorgung

Während des visums- und bewilligungsfreien Aufenthalts in der Schweiz (90 Tage) besteht keine Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Die medizinischen Kosten müssen in dieser Zeit selbst bezahlt oder durch eine Reiseversicherung gedeckt werden. Die ukrainische Krankenversicherung reicht nicht für die Deckung der in der Schweiz anfallenden Kosten.

Wenn Schutzsuchende aus der Ukraine medizinische Leistungen nicht selbst bezahlen können und finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe bedürfen, müssen sie so schnell wie möglich ein Gesuch für den Erwerb des Schutzstatus S stellen. Bis dahin sind nur Notfallbehandlungen möglich.

Sicherheit

Informationsvideo der Kantonspolizei Bern «Zusammen sicher in der Schweiz / Безпечно разом у кантоні Берн» (Ukrainisch)

 

Zuweisung von Schutzräumen

Für die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz steht grundsätzlich ein Schutzraum bereit. Die Schutzräume werden aber nicht in jedem Fall fest zugewiesen. 

Die Zuweisungsplanung für die Schutzräume wird im Bedarfsfall auf Anweisung des Kantons von den regionalen Zivilschutzorganisationen vorgenommen und kommuniziert. 

Zurzeit ist eine kriegerische Auseinandersetzung auf dem Gebiet der Schweiz unwahrscheinlich. Aus diesem Grund wird die Zuweisungsplanung für Schutzräume im aktuellen Fall nicht ausgelöst.

Weitere Informationen

Jodtabletten

Jodtabletten (Kaliumjodidtabletten) kommen bei schweren Unfällen in einem Kernkraftwerk zum Einsatz, wenn radioaktives Jod austritt. Sie verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht. Bei einem Ereignis müssen Jodtabletten rechtzeitig eingenommen werden.

Jodtabletten wurden 2014 an die Könizer Bevölkerung und Unternehmen verteilt, weil sich Köniz innerhalb des 50 km Radius des Kernkraftwerks Mühleberg befindet. Das Kernkraftwerk wurde 2019 abgeschaltet, Köniz ist damit weiter als 50 km vom nächsten Kernkraftwerk entfernt und neu in der Kategorie «Gebiete ausserhalb von 50km um ein schweizerisches Kernkraftwerk».

In diesen Gebieten werden die Kaliumjodidtabletten nicht vorsorglich verteilt, die Tabletten sind bei den Kantonen eingelagert. Die Kantone sind verpflichtet, die Tabletten im Falle eines Ereignisses innerhalb von 12 Stunden ab Anordnung durch den Bund an die Bevölkerung zu verteilen.

Wichtig

Nehmen Sie Jod-Tabletten niemals unbegründet ein!

Jod-Tabletten sind nur wirksam, wenn sie zu einem geeigneten Zeitpunkt eingenommen werden, also nicht zu früh und nicht zu spät.

Im Falle eines radioaktiven Ereignisses, wird die Nationale Alarmzentrale die Einnahme von Jodtabletten anordnen.

Häufige Fragen zu Jodtabletten

Meine Jodtabletten sind abgelaufen, wo erhalte ich neue?

Abgelaufene Packungen können in der Apotheke umgetauscht werden.

Ich habe meine Jodtabletten weggeworfen/verloren. Wie bekomme ich neue?

Weggeworfene oder verlorene Packungen können in der Apotheke für 5.00 CHF als Ersatz gekauft werden.

Ich habe eine Firma und benötige Jodtabletten für mein Personal.

Bitte wenden Sie sich an die folgende Stelle: kaliumiodid-versorgungNULL@awo.ch.

Weitere Informationen