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Fachmann/-frau Betreuung Kind EFZ

  



Berufsbezeichnung
Fachfrau / Fachmann Betreuung EFZ Fachrichtung Kinderbetreuung

Tätigkeiten
Die Fachperson Betreuung mit Fachrichtung Kinderbetreuung betreut Kinder im ausserfamiliären Rahmen. Sie arbeitet in Kindertagesstätten, in Tagesstätten für Schulkinder, in Tagesschulen, in Grossfamilien, in Kinder- und Jugendtreffs und in Kinder- und Jugendheimen. Die Fachperson Kinderbetreuung betreut Kinder vom Säugling bis zum 16-jährigen Jugendlichen. Je nach Institution sind die Kinder altersmässig gemischt oder in Altersgruppen zusammen gefasst.

Die Fachperson Kinderbetreuung unterstützt die ihr anvertrauten Kinder darin, die Anforderungen des Alltags zu meistern. Sie gestaltet die Umgebung des Kindes so, dass es sich darin optimal entwickeln kann. Sie leitet Einzel- und Gruppenaktivitäten an, beobachtet die Kinder und begleitet sie dabei. Die Fachperson Kinderbetreuung regt Entwicklungsprozesse an und schafft günstige Bedingungen für vielfältige Lernerfahrungen. Sie muss auf die körperlichen, seelischen, sozialen und geistigen Bedürfnisse der Kinder eingehen können und ihnen zugleich Halt und Orientierung vermitteln. Zu den Grundlagen der Arbeit gehört die Fähigkeit, Beziehungen aufzubauen, zu gestalten und loszulassen. Dies erfordert ein hohes Mass an Verantwortlichkeitsgefühl und an Reflexionsbereitschaft.

Das Gestalten des Raumes, des Tages und des sozialen Umfeldes ist die Hauptaufgabe der Fachperson Kinderbetreuung. Putzen und Kochen gehören unter Umständen ebenso zu den täglichen Tätigkeiten einer Fachperson Kinderbetreuung wie Spiel und Sport oder Basteln und bei den Aufgaben helfen.

Die Fachperson Kinderbetreuung arbeitet jedoch ebenfalls mit erwachsenen Menschen, etwa den Eltern der Kinder, ihrem Team, Beratungsstellen oder mit Behörden.

Ausbildungsdauer
3 Jahre

Praktische Anforderungen

Sie / Er kann:
  • Kinder ernst nehmen, zu ihnen Kontakt aufnehmen und halten sowie sich in ihre Erlebniswelt einfühlen.
  • Sorgfältig mit Material umgehen und das Spiel der Kinder führen und sich führen lassen.
  • Mit Erwachsenen Gespräche führen, Aufträge annehmen sowie Aufträge / Anweisungen zuverlässig erledigen.
Sie / Er hat:
  • Ein selbstsicheres Auftreten mit einer gepflegte Sprache und einer ausdrucksstarken Mimik und Gestik.
  • Minimale Kenntnisse von Pflege (z.B. Nase putzen, Hände waschen, etc.).
Sie / Er zeigt:
  • Interesse, Engagement, Eigeninitiative und Kreativität.

Schulische Anforderungen
Abgeschlossene Volksschule (mittlere oder oberste Schulstufe). Wichtig: gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache.

Quelle: www.berufsberatung.ch

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