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Öffentliche Mitwirkungen und Auflagen

Einsicht in laufende Planungsverfahren

Mitwirkungsunterlagen und Auflageakten können während der Mitwirkungs- bzw. Auflagefrist bei der Planungsabteilung vor Ort zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Adresse
Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, 1. Stock

Öffnungszeiten Vormittag Nachmittag
Montag, Dienstag, Mittwoch 08.30–12.00 Uhr 14.00–17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen 14.00–17.00 Uhr
Freitag 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr

Für spezifische Auskünfte wird um Voranmeldung gebeten 031 970 93 91 oder plak@koeniz.ch.

Öffentliche Mitwirkung

Während der Mitwirkungsfrist können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Mitwirkungseingaben sind schriftlich bei der Planungsabteilung einzureichen. 
Adresse: Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz

Aktuelle Mitwirkungsverfahren 

Ordentliche Verfahren nach Art. 58ff BauG

Zurzeit sind keine ordentlichen Verfahren in der Mitwirkung.

Öffentliche Auflagen

Einsprachen und/oder Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Planungsabteilung einzureichen.
Adresse: Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz

Aktuelle öffentliche Auflageverfahren

Geringfügige Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Zurzeit keine öffentlichen Auflagen.

Ordentliche Verfahren nach Art. 58ff BauG

Die Überbauungsordnung «Haltenrain» wird vom 27. Mai bis zum 26. Juni öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen der Auflage beinhalten:

Weitere Informationen zum Projekt:
Arealentwicklung Haltenrain Niederscherli

Kontakt
Planungsabteilung