Öffentliche Mitwirkungen und Auflagen
Einsicht in laufende Planungsverfahren
Mitwirkungsunterlagen und Auflageakten können während der Mitwirkungs- bzw. Auflagefrist bei der Planungsabteilung vor Ort zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Adresse
Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz, 1. Stock
| Öffnungszeiten | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Montag, Dienstag, Mittwoch | 08.30–12.00 Uhr | 14.00–17.00 Uhr |
| Donnerstag | geschlossen | 14.00–17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 Uhr | 14.00–16.00 Uhr |
Für spezifische Auskünfte wird um Voranmeldung gebeten 031 970 93 91 oder plak@koeniz.ch.
Öffentliche Mitwirkung
Während der Mitwirkungsfrist können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Mitwirkungseingaben sind schriftlich bei der Planungsabteilung einzureichen.
Adresse: Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Aktuelle Mitwirkungsverfahren
Ordentliche Verfahren nach Art. 58ff BauG
Öffentliche Auflagen
Einsprachen und/oder Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Planungsabteilung einzureichen.
Adresse: Gemeinde Köniz, Planungsabteilung, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz
Aktuelle öffentliche Auflageverfahren
Geringfügige Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
4. März 2026, Start der öffentlichen Auflage Änderung des Nutzungsplans Plan-Nr. 53, Parzelle Nr. 6791.
Zum Raumplanungsbericht [pdf, 8.8 MB]
Plan Änderung Nutzungsplan, Plan-Nr. 53, Parzelle 679 [pdf, 3.3 MB]
Ordentliche Verfahren nach Art. 58ff BauG
Zurzeit keine öffentlichen Auflagen.
Kontakt
Planungsabteilung