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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Köniz gehört zum Kreis Bern-Mittelland.

Die Regierungsstatthalter:innen haben für die Verwaltungskreise Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Das Verbot gilt damit auch in Köniz.

Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft. Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt, im Berner Oberland ist sie «erheblich».

Das Feuerverbot gilt in den Verwaltungskreisen:

  • Bern-Mittelland 
  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau
  • Emmental

Aufruf zu besonderer Vorsicht

Ausserhalb dieser Verbotszonen (im Berner Oberland und Thun) darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die Situation wird am 16. Juli 2026 neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. 

Informationen

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?

Medienmitteilung des Kantons in Leichter Sprache