Kanton Bern: Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe und generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der kommenden neuen Hitzewelle gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Generell verboten sind auch das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern.
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalter:innen das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuern. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Aufruf zu grosser Vorsicht
- Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen.
- Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
- Bei Wind ganz darauf verzichten.
- Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Regierungsstatthalter:innen haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.