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Sozialberatung und Sozialhilfe

Könizerinnen und Könizer, die ihren Lebensunterhalt nicht hinreichend oder rechtzeitig mit eigenen Mitteln decken können, können sich beraten lassen oder wirtschaftliche Hilfe beantragen.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch. In der Mitte des Tisches sind Dokumente platziert.

Jede Person mit Wohnsitz in den Gemeinden Köniz und Oberbalm (Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis) hat Anspruch auf Zugang zur Sozialberatung und, sofern sie bedürftig ist, auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe.

Wer gilt als bedürftig?

Bedürftig ist, wer für den Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann und wer über keine anderen Hilfsangebote verfügen kann.

Welche Hilfe wird angeboten?

Zum Angebot gehören insbesondere:

  • wirtschaftliche Hilfe in Form von Geldleistungen zur Abdeckung der Lebensunterhaltskosten
  • persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
  • Vermittlung und Information

Die persönliche und wirtschaftliche Hilfe wird auf der Basis einer individuellen Zielvereinbarung gewährt. Nebst den dort vereinbarten Zielen gilt die soziale und berufliche Integration immer als oberstes Ziel.

Zudem kann die Gewährung der Sozialhilfe mit Weisungen verbunden werden, soweit dadurch die Bedürftigkeit vermieden, behoben oder vermindert oder eigenverantwortliches Handeln gefördert wird.

Wie funktioniert die Sozialhilfe?

Wie die Sozialhilfe funktioniert und welche Rechte und Pflichten unterstützte Personen haben, erfahren Sie in diesen fünf Erklärvideos.

Kontakt und Anmeldung

Dienstzweig Sozialberatung
Sägestrasse 65
3098 Köniz
031 970 94 19
sozialesNULL@koeniz.ch

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