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Wasser und Abwasser: Gebührenerhöhung notwendig

14.06.2023 – Die Gemeinde Köniz wird die Tarife für die Wasserversorgung und den Abwassertarif anpassen müssen. Damit die Finanzierung der Wasserversorgung und der Siedlungsentwässerung gesichert ist und die Gemeinde dringend notwendige Investitionen tätigen kann, ist eine Gebührenerhöhung unausweichlich. Die Anpassung der Tarife erfolgt per 1. Oktober 2023.

Eine tiefgehende Analyse der Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung (Abwasser) hat gezeigt, dass in beiden Bereichen Handlungsbedarf besteht. Die Betriebskosten und erforderliche Investitionen können nicht mehr durch die laufenden Einnahmen finanziert werden. Verschärfend kommt dazu, dass die Betriebskosten bei der Wasserversorgung aufgrund der Entwicklungen am Strommarkt markant steigen. Für die nächsten drei Jahre ist alleine beim Strom mit Mehrkosten von rund 500'000 CHF pro Jahr zu rechnen. Spezialfinanzierungen sind Bereiche innerhalb der Verwaltung, die eine eigene Rechnung aufweisen und vom Steuerhaushalt losgelöst sind (s. Kasten).

Die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasser waren bereits in den letzten Jahren defizitär, die Defizite wurden jeweils aus den finanziellen Reserven gedeckt. Diese sind nun weitgehend aufgebraucht. Der Gemeinderat hat deshalb eine Anpassung der Tarife beschlossen.  Mit der Gebührenerhöhung kann die Gemeinde die Finanzierung der Wasserversorgung und der Siedlungsentwässerung nachhaltig sichern. Auch kann sie dringend notwendige Investitionen tätigen, um die Substanz der Leitungsanlagen zu erhalten.

Hoher Investitionsbedarf

Das Durchschnittsalter der Könizer Wasserleitungen liegt mit 50 Jahren deutlich über dem Zielwert von 40 Jahren. Der Anteil der Leitungen, die in erster Priorität zu sanieren sind, ist hoch und damit steigt auch das Risiko von Leitungsdefekten. Der zusätzliche Investitionsbedarf für Sanierungen und Erneuerungen beläuft sich bei der Wasserversorgung auf 0.7 Mio. CHF pro Jahr. «Wir müssen die dringend notwendigen Investitionen tätigen und dürfen diese nicht den künftigen Generationen überwälzen», sagt Hansueli Pestalozzi, Vorsteher Direktion Umwelt und Betriebe. «Deshalb können wir auch nicht bei den Ausgaben ansetzen, denn höhere Investitionen bedeuten auch höhere personelle Aufwände, um diese umsetzen zu können. Die Gebührenerhöhung ist unumgänglich – im Sinne der Generationengerechtigkeit und einer vorausschauenden Infrastrukturpolitik.»

Gebühren letztmals vor 20 Jahren erhöht

Die Gebühren für Wasser und Abwasser sind in Köniz seit 20 Jahren unverändert. Mit Ausnahme der Integration der Bundesabgabe im Oktober 2016 beim Abwasser. Zudem hat sich das Versorgungsgebiet stark erweitert, seit 2015 versorgt Köniz auch die Gemeinde Oberbalm mit Wasser. Aktuell sind die Könizer Gebühren tiefer als im schweizerischen Mittel. Mit der Erhöhung werden sie im Durchschnitt liegen: Mittelwert Schweiz 4.07 CHF/m3, Köniz 4.09 CHF/m3.

Die Gebührenerhöhung erfolgt über eine Anpassung der Verordnung über den Wasserversorgungstarif und der Verordnung über den Abwassertarif. Der Preisüberwacher wird die neuen Tarife überprüfen. Unter dem Vorbehalt seiner Beurteilung werden die geänderten Verordnungen per 1. Oktober 2023 in Kraft treten.

Auskunftsperson

Gemeinderat: Hansueli Pestalozzi, Vorsteher Direktion Umwelt und Betriebe, 079 744 02 71

Spezialfinanzierungen

Spezialfinanzierungen sind Bereiche innerhalb der Verwaltung, die eine eigene Rechnung aufweisen und vom Steuerhaushalt losgelöst sind. Finanziert werden sie nach dem Verursacherprinzip über Gebühren, die selbsttragend sein müssen. Betrieb, Unterhalt und sämtliche Investitionen müssen vollständig durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden können. Die Gemeinde darf Gelder aus den Spezialfinanzierungen nicht für Aufgaben im steuerfinanzierten Bereich zweckentfremden, auf der anderen Seite darf der Steuerhaushalt die Spezialfinanzierungen nicht querfinanzieren.